Was sich durch die Neuregelung der Grunderwerbsteuer ändert
Die Bemessung nach Einheitswerten wird bei Schenkungen im nahen Angehörigkeitskreis beibehalten. Bei Schenkungen zwischen nahen Angehörigen (Ehegatten, eingetragene Partner, Kinder, Enkel-, Stief-, Adoptiv- und Schwiegerkinder) wird der Steuersatz weiterhin zwei Prozent betragen. Bemessungsgrundlage ist der dreifache Einheitswert. Der Kreis der begünstigen Personen soll unter anderem auf Geschwister, Neffen und Nichten und auf Lebensgefährten ausgedehnt werden. Gegenleistungen bleiben...