Werden Schenkungen teurer?
Ab Juni 2014 wird die Grunderwerbsteuer, die bei Kaufverträgen und Schenkungen anfällt, neu geregelt.
Anlass zur Neuregelung der Grunderwerbsteuer ist ein, im vorigen Jahr ergangenes, Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. "Mit diesem wurde die bisherige Rechtslage, wonach bei Schenkungen die Steuer grundsätzlich auf Basis des dreifachen Einheitswertes berechnet wird, während bei Kaufverträgen der Kaufpreis die Bemessungsgrundlage ist, beanstandet", erklärt Notar Wolfgang Bäuml.
In dem Erkenntnis wurde festgesetzt, dass die bisherige Regelung mit 31. Mai 2014 ausläuft. Dies bedeutet, dass mangels anderer Regelung ab 1. Juni 2014 auch bei Schenkungen, an Stelle des dreifachen Einheitswertes, der Verkehrswert, also der wirkliche Wert der Liegenschaft, zur Steuerberechnung heranzuziehen wäre. Dies würde eine erhebliche Verteuerung der Steuer bei Schenkungen zur Folge haben.
Der mit Spannung erwartete Gesetzesentwurf über die Reform des Grunderwerbsteuergesetz liegt nunmehr seit über zwei Wochen vor. "Erstaunlicherweise beinhaltet er weniger Änderungen, als erwartet", stellt Bäuml fest. Die Regelungen würden wahrscheinlich in vielen Fällen zu einer Verbilligung der Steuer führen und nur in einigen, seltenen Fällen zu einer Verteuerung. "Insgesamt würde der Staat weniger Steuer einnehmen, von einer Aufkommensneutralität kann daher keine Rede sein. Diese Verbilligung scheint aber nicht beabsichtigt, sondern passiert zu sein", meint der Korneuburger Notar.
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