Erster Erfolg für Bürgerinitiative „AG Lärmschutz Nordtulln“
TULLN (red). Seit langem fordern die Stadtgemeinde Tulln und BürgerInnen vom zuständigen Straßenerhalter, der ASFINAG, den Ausbau der Lärmschutz-Maßnahmen entlang der Schnellstraße S5 für die nördlichen Katastralgemeinden. Im Dezember 2014 wurde dafür die „AG Lärmschutz Nordtulln“ gegründet. In einer Infoveranstaltung wurde nun ein erster Erfolg präsentiert: Die Schaffung einer neuen, fast 1,8 km langen Lärmschutzwand auf Höhe Neuaigen und Trübensee.
Seit Jahren klagen die BürgerInnen der nördlichen Katastralgemeinden Tullns über den mangelnden Lärmschutz der an die Ortsgebiete angrenzenden Schnellstraße S5. Für eine geschlossene Interessensvertretung gegenüber dem Straßenerhalter ASFINAG wurde auf Bürgerinitiative im Dezember 2014 die Aktionsgemeinschaft „AG Lärmschutz Nordtulln““ gegründet, bei der auch die Stadtgemeinde Tulln Mitglied ist.
Engagierter Einsatz der AG
Nach Lärmberechnungen und Verkehrszählungen, die keinen notwendigen Handlungsbedarf seitens der ASFINAG zeigten, wurde im Vorjahr mit finanzieller Unterstützung der Stadtgemeinde in der Höhe von € 12.500,- eine Detaillärmuntersuchung in Auftrag gegeben (siehe auch „Vorgeschichte – Was bisher geschah“). Hier zeigte sich eine geringe Überschreitung der Lärmwerte für einzelne Häuser. Das hätte einerseits die Möglichkeit einer Ausstattung dieser Häuser mit Lärmschutzfenstern durch die ASFINAG oder einen – in der Relation zu den Gesamtkosten minimalen – finanziellen Beitrag zur Errichtung einer Lärmschutzwand bedeutet. Die AG setzte sich dennoch weiterhin engagiert mit einem Aktionsplan, Kontakten zu mehreren Ministerien, der ASFINAG und der WHO sowie unzähligen Recherchen und Telefonaten ein.
Erster Erfolg: 1,8 km neue Lärmschutzwand
„Der massive Einsatz der AG und zugegebenerweise auch ein kleines bisschen Glück kommen uns jetzt zugute: Die ASFINAG errichtet überall dort, wo die reparaturbedürftige Lärmschutzwand zwischen den Fahrbahnen der S5 entfernt wird, eine höhere ortsseitige Lärmschutzwand“, fasst Bürgermeister Mag. Peter Eisenschenk die neuesten Entwicklungen zusammen, die bei einer Bürger- Informationsveranstaltung am 26. Juni in Neuaigen präsentiert wurden: Es wird die alte und mittlerweile als verkehrsgefährdend eingestufte Lärmschutzwand auf den Mittelleitschienen der S5 von der ASFINAG entfernt und bei Neuaigen auf einer Länge von 1,4 km eine 4 Meter hohe Lärmschutzwand errichtet. Trübensee erhält eine fast 400 Meter lange und 3,5 Meter hohe Wand. Diese Maßnahmen sollen voraussichtlich ab 2016 umgesetzt werden.
„Für die über dem Grenzwert liegenden Häuser bedeuten die zugesagten neuen Wände eine Verbesserung und sind ein großer Erfolg für unsere AG“, so Dkfm. Ronald F. Stubbings, Initiator und Motor hinter der „AG Lärmschutz Nordtulln“.
Auch Kritik an neuer Lösung
Bei der Bürger-Informationsveranstaltung wurden seitens der BürgerInnen aber auch erneut kritische Stimmen laut: Die Wände seien im Bereich Trübensee zu niedrig und zu kurz und auch Mollersdorf sollte einen Schutz erhalten. „Wir werden die Verhandlungen natürlich weiterführen. Man darf allerdings nicht vergessen, dass es eine bestehende Gesetzeslage gibt und es ohne rechtliche Grundlage schwer ist,
gegen die ASFINAG anzukommen“, so Vizebürgermeister Harald Schinnerl bei der Veranstaltung. „Wir werden weiterkämpfen und zu allererst eine neue Lärmmessung in Mollersdorf anstreben – denn der Messpunkt war aus unserer Sicht nicht repräsentativ gewählt“, zeigt sich auch Dkfm. Ronald F. Stubbings weiterhin kämpferisch.
Die Veranstaltung schloss Gemeinderätin und Ortsvorsteherin Paula Maringer: „Wir sind bemüht um eine Gesamtlösung für alle Katastralgemeinden und danken Dkfm. Stubbings für sein großes Engagement für die AG.“
Vorgeschichte: Was bisher geschah
Vierspuriger Ausbau der S5 (2002/2003) und Eröffnung der Donaubrücke Traismauer (2010) verschlechtern die Lärmsituation
März 2011: Petition an LH Dr. Pröll, mehrfache Kontakte mit Strassenbaureferenten und ASFINAG
November 2013: Bürger-Informationsveranstaltung der ASFINAG auf Anregung der Stadtgemeinde
Tulln mit Präsentation aktueller Verkehrszählung und Lärmberechnungen: Unterschreitung der notwendigen Grenzwerte, keine Erfordernis der Errichtung von Lärmschutzwänden durch die ASFINAG
Dezember 2013: Schalltechnische Messungen bei betroffenen Häusern
März 2014: Gemeinderatsbeschluss zur Kostenbeteiligung der Stadtgemeinde Tulln an einer
Lärmschutz-Detailuntersuchung von 50% von ca. € 25.000,-
Oktober 2014: Vorlage des schalltechnischen Gutachtens mit der Bestätigung der Betroffenheit von
drei Häusern
Dezember 2014: Gründung der AG Lärmschutz Nordtulln, Gemeinderatsbeschluss zur Unterstützung der AG durch die Stadtgemeinde Tulln
Dezember 2014: Aktivitätsaufnahme der AG Lärmschutz Nordtulln
Juni 2015: Information der ASFINAG: Alte Lärmschutzwände Mittelleitschienen werden durch neue, ortsseitige Lärmschutzwände ausgetauscht
Aktiver und passiver Lärmschutz – was sind die Bestimmungen?
Laut Anweisung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie über den Lärmschutz an bestehenden Straßen gelten die durchschnittlichen Grenzwerte von 50dB während der Nacht und 60 dB während des Tages. D.h., dass diese Werte nachweislich überschritten werden müssen, damit Lärmschutzmaßnahmen gerechtfertigt sind.
Sind Lärmschutzmaßnahmen gerechtfertigt, muss über aktiven (Lärmschutzwand) oder passiven Lärmschutz (Lärmschutzfenster in betroffenen Häusern) entschieden werden. Lärmschutzwände sind dann gerechtfertigt, wenn die Errichtung weniger als 3x so viel kostet wie die Bestückung der betroffenen Häuser mit Lärmschutzfenstern.

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