Waffen waren in Privatbesitz
TULLN. Seit dem 1. Oktober 2012 gibt es die Registrierungspflicht für neu erworbene Flinten (Kategorie D), bis 30. Juni 2014 konnten Waffenbesitzer ihre Waffen (C und D) selbst im Zentralen Waffenregister erfassen.
Der Großteil der im Jahr 2015 registrierten Waffen entfällt auf Waffen der Kategorie D (Flinten) mit 144 Stück – darüber haben die Bezirksblätter berichtet.
Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass es sich um neue Waffen handelt. Vielmehr handelt es sich bei einem Großteil davon um Flinten, die bisher bereits in Privatbesitz waren (= Altbestand, bis dato keine Registrierungspflicht); aber durch die Weitergabe dieser Waffen (Erbschaft, Kauf etc.) an einen anderen Besitzer trifft diesen nunmehr die Registrierungspflicht. Darauf erkläre sich der relativ hohe Anteil von Waffen der Kategorie D, informiert Bezirkshauptmann Andreas Riemer.
Hier geht's zum Artikel:Angst: Tullner greifen zur Waffe.
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