EURO schauen während der Arbeitszeit
Arbeitsrechtliche Tipps der AK Niederösterreich
TULLN / NÖ (red). Die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich ist bereits in vollem Gange. Wer die Spiele auch während der Arbeit live verfolgen möchte, sollte sich arbeitsrechtlich absichern. „Am besten trifft man mit seinem Vorgesetzten eine Übereinkunft, mit der beide Seiten leben können. Ein gutes Betriebsklima fördert schließlich auch die Arbeitsleistung", sagt Tullns AK-Chef Günter Kraft.
Vorkehrungen treffen
Einige Begegnungen der Euro 2016 starten bereits um 15 Uhr, also während der Arbeitszeit. Wer trotzdem das Geschehen verfolgen möchte, sollte entsprechende Vorkehrungen treffen. „Da es ohne Absprache mit dem Arbeitgeber nicht gestattet ist, einen Fernseher aufzustellen oder im Internet einen Livestream zu verfolgen, sollte man vorab eine Vereinbarung mit diesem treffen", rät Kraft. Privates Internetsurfen ist zwar in manchen Unternehmen erlaubt, allerdings meist nur in geringem Ausmaß. „Wer keine Vereinbarung trifft, läuft Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten oder im schlimmsten Fall sogar entlassen zu werden", warnt der Arbeitsrechtsexperte. Ist Radio hören im Betrieb grundsätzlich erlaubt, kann man die EM auf diesem Weg mitverfolgen. „Allerdings darf die eigene Leistung dadurch nicht beeinträchtigt werden. Auch KollegInnen oder KundInnen dürfen durch die Geräuschkulisse nicht belästigt werden", sagt Kraft.
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