Spatenstich trotz "Rückpfiff"
Volksanwältin: "Baubewilligung für Stupa ist für nichtig zu erklären"
WAGRAM. Eine Kapelle sei mit einer Tempelanlage nicht vergleichbar, hält Volksanwältin Gertrude Brinek fest.
Wie die Bezirksblätter berichtet haben, gibt es für das Projekt "Stupa am Wagram" massiven Gegenwind. Und das führt so weit, dass der Fall der Errichtung des buddhistischen Tempels letztendlich beim Volksanwalt gelandet ist.
"Zurück an den Start"
Brinek spricht sich gegen die Errichtung aus: "Der Baubescheid ist vom Gemeindevorstand für nichtig zu erklären", sagt sie auf Anfrage der Tullner Bezirksblätter und fügt hinzu: "Jetzt heißt es zurück an den Start." Grund für ihre Empfehlung ist die "Größe der Tempelanlage, die nicht mit einer Kapelle vergleichbar ist". Grafenwörths Bürgermeister Alfred Riedl ließ mittlerweile prüfen, ob die Aufhebung des gültigen Baubewilligungsbescheides möglich wäre. Rechtskräftige Bescheide können nur aufgehoben werden, wenn sie gesetzeswidrig sind und an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler leiden, was hier nicht der Fall sei, informiert Riedl.
Wie geht es jetzt weiter? Muss der Baubescheid nun nach Aussage von Brinek aufgehoben werden? "Nein, der Volksanwalt gibt nur eine formelle Empfehlung ab und zeigt den Missstand in der Verwaltung auf, wir können weiter nichts tun", so die Anwältin.
In Wagram gestochen
Montagnachmittag (nach Redaktionsschluss der Bezirksblätter Tulln) wurde der Spatenstich für den Stupa getätigt. Alle Fotos finden Sie hier.
Und hier geht's zur Sendung: Aufregung um Tempelbau: Bürgeranwalt
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