Rettungseinsatz in Wien
Siebenjähriger Bub bei Böllerunfall verletzt

Zu einem Böllerunfall ist es am Donnerstag in der Brigittenau gekommen. | Foto: Haun
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Am Donnerstagabend kam es in der Brigittenau zu einem Böllerunfall, bei der ein siebenjähriger Bub verletzt wurde. Seine Schwester alarmierte den Notruf.

WIEN/BRIGITTENAU. Am Donnerstag, 30. November, ging ein Notruf bei der Polizei ein. Auf der anderen Leitung war eine 19-Jährige aus der Brigittenau, die in Schock gestanden haben dürfte. Der Grund: Ihr siebenjähriger Bruder hatte sich Verletzungen zugezogen.

Diese dürften im Zusammenhang mit einem Böller entstanden sein, der Bub soll mit einem Knaller herumgespielt und gezündet haben. Wie seine Schwester berichtete, soll sie sich zum Zeitpunkt des Unfalls im Wohnzimmer aufgehalten haben, als sie plötzlich einen lauten Knall in der Küche vernahm.

Die Rettung versorgte den Siebenjährigen zunächst vor Ort bevor er dann in ein Spital gebracht wurde. (Symbolbild) | Foto: Berufsrettung Wien
  • Die Rettung versorgte den Siebenjährigen zunächst vor Ort bevor er dann in ein Spital gebracht wurde. (Symbolbild)
  • Foto: Berufsrettung Wien
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Sofort rannte sie laut eigenen Angaben dahin, wo sie ihren Bruder verletzt vorfand. Die herbeigeeilte Rettung versorgte den Siebenjährigen zunächst vor Ort, bevor er dann in ein Spital gebracht wurde.

Polizei spricht Warnung aus

Immer wieder kommt es beim Hantieren mit Pyrotechnik und Ähnlichem zu Unfällen, vor allem bei Kindern und Jugendlichen. Die Polizei warnt daher zum wiederholten Male ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener Böller sowie unsachgemäßer Verwendung von Feuerwerk.

Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen seien auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen. "Besonders die verbotene und leichtsinnige Handhabung von Pyrotechnik aus dem Ausland, ohne erforderlicher Qualitäts- und Zulassungskriterien, birgt dabei großes Gefahrenpotential", warnt die Polizei. Diese erinnert: Bei Verstößen gegen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender, neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, auch hohe Geldstrafen.

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