Landesklinikum Hainburg
Ambulanz mit Einschränkung geöffnet

- Foto: Landeskliniken Holding
- hochgeladen von Maria Ecker
HAINBURG (red). Ab 18. Mai sind planbare Behandlungen an den Ambulanzen im Landesklinikum Hainburg wieder möglich, jedoch nur mit Termin.
Zurück zum Normalbetrieb
Auch in der Zeit der Corona-Krise wurden im Landesklinikum Hainburg dringend nötige Operationen und Behandlungen, deren Aufschub einen gesundheitlichen Schaden für die PatientInnen bedeutet hätte, durchgeführt. Nun soll allerdings langsam wieder in den Normalbetrieb zurückgekehrt werden.
Ohne Termin kein Zugang
Ab Montag, 18. Mai 2020 werden daher die Ambulanzen des Landesklinikums wieder geöffnet, allerdings nur als Terminambulanzen. Um ein Aufeinandertreffen von zu vielen PatientInnen im Wartebereich zu verhindern, gibt es eine strenge Terminisierung, d.h. es werden auch die PatientInnen gebeten ihre Termine genau einzuhalten. Ohne Termin ist kein Zugang zu den Ambulanzen möglich.
Notfälle sind natürlich, wie immer, von dieser Reglung ausgenommen.
Jede/r Patient/in hat zum eigenen Schutz und zu dem der anderen PatientInnen und des Klinikum-Personals zumindest eine Mund-Nasenschutzmaske zu tragen sowie beim Betreten des Klinikums eine Händedesinfektion vorzunehmen und auf mind. zwei Meter Abstand zu achten. Außerdem wird beim Betreten des Klinikums eine Temperaturkontrolle durchgeführt.
In der Laborambulanz werden derzeit keine Routine-Untersuchungen vorgenommen.
„Es gab seitens der Patientinnen und Patienten großes Verständnis zu den verschobenen Eingriffen. Viele warten aber bereits dringend auf die geplanten Operationen. Mit dem schrittweisen Öffnen der Ambulanzen wollen wir eine Entlastung schaffen.
Bei allen geplanten künftigen Maßnahmen hat aber die Sicherheit oberste Priorität, deswegen muss es vorerst noch Einschränkungen geben, zum Schutz der Patienten und des Personals“, betont LHstv Dr. Stephan Pernkopf.
Besuchsverbot bleibt aufrecht
Das Besuchsverbot im Landesklinikum ist jedoch nach wie vor aufrecht. Es gelten nur Einzel-Ausnahmen für Kinder, PalliativpatientInnen und Väter bei der Geburt.
Primär ist jedoch immer der Hausarzt der erste Ansprechpartner für gesundheitliche Fragen, und eine Vorstellung in einer Ambulanz des Landesklinikums grundsätzlich nur mit einer Zuweisung eines niedergelassenen Arztes oder Facharztes vorgesehen (ausgenommen in Notfällen).
Bei Fragen oder Unsicherheiten wird auch geraten sich zuerst an die telefonische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 zu wenden.
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