Facebook-Falle kostet Unschuld

Rechtsanwalt Josef Sailer erreichte für die Jugendliche eine Verfahrenseinstellung. | Foto: Foto: mr
  • Rechtsanwalt Josef Sailer erreichte für die Jugendliche eine Verfahrenseinstellung.
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BEZIRK (mr). Sabine (Name von der Redaktion geändert) ging im Mai einem Facebook-Fake auf den Leim: Die damals 15-jährige (nach eigenen Angaben noch unschuldige) Schülerin glaubte mit dem 20-jährigen „Patrice“ zu chatten. In Wahrheit hieß der Wiener Patrick und war schon 28.

Rendezvous in Wohnung

Über Patricks Vorschlag fand das erste Rendezvous in seiner Wohnung statt. Übereinstimmung bestand dahingehend, dass Veronika dieses Date als "Frau" verlassen hatte. Der Ablauf wird jedoch unterschiedlich geschildert: Während es laut Patrick zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei, erzählte Veronika Tage danach ihrem Bruder, Patrick habe sie zunächst bei einer U-Bahnstation gepackt und in seine Wohnung gezerrt, wo er sich auf sie gesetzt, ihre Arme gehalten, die Beine auseinandergedrückt und sodann den Beischlaf vollzogen habe. Nicht Veronika selbst, vielmehr ihre Eltern zeigten den 28-Jährigen an.

Verleumdung
Während die Staatsanwaltschaft Wien die gegen Patrick wegen Vergewaltigung geführten Ermittlungen einstellte, klagte sie die Schülerin wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung an.

Teilweise geständig
Die Jugendliche war insoweit geständig, als sie zugab, das gewaltsame Verschleppen in die Wohnung „erfunden“ zu haben.

Scham vor Eltern
Aus Scham vor ihren Eltern, weil sie einen ihr Unbekannten in dessen Wohnung besucht hatte, habe sie die Vergewaltigung erfunden.
Dass Patrick zumindest zu Beginn der Intimitäten ein wenig mit Kraft nachgeholfen hatte, wollte der Korneuburger Richter Franz Furtner jedoch nicht ausschließen und ließ Milde walten: Er entschied sich für eine vorläufige Verfahrenseinstellung mit einer zweijährigen Probezeit.

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