Gericht
Mädchen (14 J.) zur Duldung eines Handkusses genötigt?

- Angeklagter (30) will das Mädchen nur "gegrüßt" haben.
- Foto: © mr
- hochgeladen von Bianca Mrak
ROHRAU/KORNEUBURG (mr). Nach dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg soll ein 30-Jähriger am 31.3.2019 in Rohrau ein 14-jähriges Mädchen am linken Handgelenk gepackt, ihren Arm gegen ihren Widerstand unter Anwendung von Gewalt durch das geöffnete Fenster der Beifahrerseite gezogen und ihre Hand geküsst haben.
Dieses ruchlose Verhalten wurde von der hohen Anklagebehörde als Fall einer gerichtlich strafbaren Nötigung qualifiziert - ein Delikt, das mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht ist.
Der Angeklagte leugnete den Vorwurf und will das Mädchen "bloß gegrüßt" haben - so die Übersetzung der Dolmetscherin Alina Sorlei für die rumänische Sprache.
Da die als Zeugin geladene 14-Jährige die gerichtliche Ladung nicht befolgt hat, musste die Hauptverhandlung vertagt werden.
Text & Fotos: © mr


Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.