Für Menschenschmuggel ins Burgenland
Mechaniker bauten 80 Fahrzeuge für Schlepper-Syndikat um

- Die beiden Automechaniker einer internationalen Schlepperbande wurden von den Anwalts-Koryphäen Meier und Philipp verteidigt.
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Eine Polizei-Großrazzia enttarnte eine „normale“ Kfz-Werkstatt als „Reparatur- und Umbaustation“ für Schlepperfahrzeuge. Mindestens 80 Kombis und Vans wurden dort für den Menschenschmuggel präpariert. Von zwei Mechanikern, die im Landesgericht Eisenstadt zu je 32 Monaten Gefängnis verurteilt wurden.
BURGENLAND. Nachweislich bis zu 600 illegale Personen transportierte eine internationale Schlepperbande in den letzten Monaten von Serbien über Ungarn ins Burgenland. „Diese kriminelle Organisation konnte zwischenzeitlich zerschlagen werden. Rund 85 Beschuldigte sind bereits großteils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden!“, so die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer.
Bei Schlepper-Fahrten auch Todesopfer
Die Täter dieses Schleuser-Syndikates quetschten oftmals 25 bis 30 Migranten auf die Ladeflächen von Kastenwägen. Transportierten sie unter qualvollen Umständen. „Dabei sind einige Personen gestorben. Drei tote Migranten gab es auch nach einem Verkehrsunfall im Burgenland.“ Im Zuge von Erhebungen stießen Polizei-Fahnder auf eine Werkstatt in Niederösterreich, die Fahrzeuge für diese mafiös strukturierte Bande umbaute.
Autos für Menschenschmuggel adaptiert
Zwar nicht jene, bei denen Menschen starben, aber zum Transport von Fremden. „Im Verhör gestanden die beiden Beschuldigten, an mindestens 80 Kombis und Vans zum Beispiel die Federung umgebaut zu haben!“, so die Staatsanwältin. Damit die Autos, vollgestopft mit Migranten, nicht zu tief absackten und durch offensichtliche Überladung im normalen Straßenverkehr auffielen. Auch das Ausbauen von Sitzen, das Entfernen von Dichtungen usw. gehörte zu der Fahrzeug-Adaptierung.
90.000 Euro innerhalb weniger Monate
„Die beiden Beschuldigten haben ebenso kaputte Schlepper-Autos repariert bzw. liegengebliebene Wägen, sogar von Ungarn, abgeschleppt und in ihrer Werkstatt wieder fahrtüchtig gemacht“, schilderte die Anklägerin den Aufgabenbereich der beiden Männer. „Dafür bekamen sie rund 90.000 Euro. Von Herbst 2021 bis Mai 2022. Mit einem Teil des Geldes schafften sie eine zweite Hebebühne, weitere Montagegeräte und diverses Werkzeug an!“

- Beide Täter bekamen eine unbedingte Gefängnisstrafe von 32 Monaten.
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Ein Täter ist Vater eines 22 Tage alten Babys
Bei den Tätern handelt es sich um den Besitzer des Reparaturbetriebes, einen verheirateten Rumänen (31), mit Wohnort Wien sowie seinen Angestellten, einen 27-jährigen Wiener, verheiratet und Vater eines 22 Tage alten Babys. Verteidigt wurden die beiden wegen des „Verbrechens der Schlepperei“ angeklagten Männer von zwei schillernden und legendären Promi-Anwälten.
Zwei Promi-Anwälte als Verteidiger
Dr. Peter Philipp würdigte in seiner Eröffnungsrede „die hervorragende Arbeit der Staatsanwaltschaft“ und fügte hinzu: „Ja. Mein Mandant hat das gemacht. Damit Geld verdient. Fertig... so ist es gewesen!“ Um dann zu ergänzen: „Er bekennt sich vollinhaltlich schuldig. Wird aber vor Gericht nichts mehr dazu sagen!“ Ähnlich Dr. Rudolf Mayer: „Auch mein Klient verantwortet sich schuldig und ist reumütig geständig! Wird zu dem Fall ebenfalls keine Aussage machen!“
Polizist sprach von "qualvollen Transporten"
Ein Polizist vom Landeskriminalamt bestätigte, dass in dieser Werkstatt keine Kastenwägen, sondern nur Kombis und Vans umgebaut worden sind. Um „12 bis 15 Personen reinpferchen zu können!“ Und sagte: „Ja. Auch qualvolle Transporte hat es mit diesen Fahrzeugen gegeben!“ Nach dem auf Befragung von Richterin Karin Knöchl die beiden Angeklagten mit „Ja. Schuldig!“ antworteten, legten sich die beiden Advokat-Kapazunder bei ihrem Abschlussplädoyer mächtig ins Zeug.
32 Monate Gefängnis für jeden Angeklagten
Führten unter anderem an, dass ihre Mandanten auf Fotos zahlreiche Mittäter identifiziert und somit zur Wahrheitsfindung beigetragen, von Beginn an alles gesagt und selbst niemals eine Schlepperfahrt durchgeführt haben. Zudem seien sie nicht organisierend, sondern nur reparierend tätig gewesen. Das Urteil des Schöffensenats: je 32 Monate Gefängnis. Unbedingt. Zudem wurden Mobiltelefone, das Inventar aus der Auto-Werkstatt und sichergestelltes Bargeld konfisziert. Die beiden Mechaniker akzeptieren den Spruch, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Daher nicht rechtskräftig.


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