Rettungsgesetz Burgenland
Einsätze im Rettungswesen steigen jährlich

Das Land Burgenland stellt den Rettungsdienst neu auf und präsentiert das neue Rettungsgesetz. Auf dem Foto zu sehen: Landeshauptmann Hans Peter Doskozil mit den Vertreterinnen und Vertretern von Städtebund, Gemeindevertreterverband, Gemeindebund, Rotem Kreuz und Samariterbund. | Foto: Landesmedienservice Burgenland
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  • Das Land Burgenland stellt den Rettungsdienst neu auf und präsentiert das neue Rettungsgesetz. Auf dem Foto zu sehen: Landeshauptmann Hans Peter Doskozil mit den Vertreterinnen und Vertretern von Städtebund, Gemeindevertreterverband, Gemeindebund, Rotem Kreuz und Samariterbund.
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Das Land Burgenland reagiert auf die jährlich steigenden Einsätze im Rettungswesen und erlässt ein neues Rettungsgesetz. Diese enthält unter anderem Maßnahmen wie die Positionierung eines zusätzlichen Notarzthubschraubers, den Ausbau von Rettungsdienststellen und eine Neuordnung der Notarztdienste in den Bezirken.

BURGENLAND. Die Einsätze des Rettungswesens im Burgenland steigen jährlich. Im Jahr 2023 waren es 115.000. Die Überarbeitung des Burgenländischen Rettungsgesetztes aus dem Jahr 1997 tritt mit 1. Juli in Kraft und soll vor allem veränderte rechtliche, fachliche und wirtschaftliche Rahmenbedingung berücksichtigen. Diese umfasst eine Strukturreform, einen zusätzlichen Notarzthubschrauber für das Nordburgenland, eine Neuordnung des Notarztsystems, den Ausbau von Einsatzstellen sowie Einsatzteams und eine Neugestaltung des Rettungsbeitrages. 

Samariterbund-Burgenland-Geschäftsführer Gerald Fitz, Rotes-Kreuz-Burgenland-Geschäftsführer Dir. Thomas Wallner, Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, LAbg. Bgm.in Elisabeth Böhm, Erich Trummer, Präsident Gemeindevertreterverband Burgenland und Bgm. Leo Radakovits, Präsident Burgenländischer Gemeindebund. | Foto: Landesmedienservice Burgenland
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Rettungsbeitrag um 89,9 Prozent erhöht

Im Zuge der Überarbeitung des Burgenländischen Rettungsgesetztes wurde auch der Rettungsbeitrag um ganze 89,9 Prozent angehoben. Damit beträgt er ab dem heurigen Jahr 24,42 Euro pro Einwohnerin und Einwohner, statt den bisherigen 13,51 Euro. Die über den Rettungsbeitrag gedeckten Kosten für Rettungsdienst und Krankentransport belaufen sich pro Jahr auf 14,4 Millionen Euro, von denen je 7,2 Millionen Euro von den Gemeinden und dem Land getragen werden. Der Rettungsbeitrag wird jeweils zur Hälfte von Land und Gemeinden übernommen.

"Im Bundesländervergleich haben nun die Gemeinden im Burgenland mit 24,42 Euro den größten Anteil am Rettungsbeitrag und stellen damit die Versorgungssicherheit und eine Qualitätssteigerung im Land sicher. Diese Versorgungssicherheit ist ganz wichtig für die Bevölkerung. Denn letztendlich kommt diese Erhöhung des Rettungsbeitrages direkt den Bürgerinnen und Bürgern selbst zugute“, betonen Städtebund-Vorsitzende Elisabeth Böhm sowie die Präsidenten von Gemeindevertreterverband und Gemeindebund, Erich Trummer und Leo Radakovits unisono. 

Neue Einsatzstellen und ein effizienteres Notarztsystem

Durch die Erhöhung des Rettungsbeitrages können eine höhere Handlungsfähigkeit und Zusatzangebote ermöglicht werden. So wurde der Ausbau von Einsatzstellen und Einsatzteams im Burgenland gewährleistet. Der Stützpunkt in Rudersdorf wurde zu einem 24-Stunden-Betrieb ausgebaut, zwei neue Einsatzstellen in Großpetersdorf und in Zurndorf geschaffen und zehn zusätzliche Einsatzteams positioniert. Das Land Burgenland verfügt nun über 60 Einsatzteams auf 18 verschiedenen Standorten im Burgenland. Zusätzlich kommen noch fünf Notarzteinsatzfahrzeuge hinzu und die Anschaffung der medizinischen und technischen Ausrüstung wird ebenfalls vom Land gefördert. 

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil präsentierte das neue Rettungsgesetz. | Foto: Landesmedienservice Burgenland
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Ferner soll auch das Notarztsystem neu geordnet und effizienter gestaltet werden. Dies wurde bereits im Jänner 2024 mittels Regierungsbeschluss der Landesregierung beschlossen. Diese Neuordnung betrifft die Standorte Oberpullendorf, Oberwart und Güssing, während Frauenkirchen und Eisenstadt auf eigenen Wunsch hin bei der gewohnten Organisation bleiben. Für die von der Änderung betroffenen Standorte bedeutet diese neue Struktur, dass in den Werktagen von 7.30 bis 19 Uhr die jeweiligen Krankenhäuser selbst den Notarztdienst übernehmen. Außerhalb dieser Zeiten wird auf freie Ärztinnen und Ärzte zurückgegriffen. 

Auch der zusätzliche Hubschrauber C18 und sein bereits im Bau befindlicher Stützpunkt in Frauenkirchen umfasst die Überarbeitung des Rettungsgesetztes. Innerhalb von drei Monaten wurden bereits 300 Einsätze geflogen. Thomas Wallner, Geschäftsführer des Roten Kreuzes Burgenland erklärt in diesem Zusammenhang: „Das Credo des Roten Kreuzes ist es immer, die Patientinnen und Patienten, die uns brauchen, in der richtigen Qualität und Quantität dorthin zu bringen, wo sie hingehören. Durch das neue Rettungsgesetz können wir nun diese Qualität und Quantität leisten. Für uns ist es immer wichtig, die Menge an Einsätzen bestmöglich abzuwickeln und auf konstant hohem Niveau zu halten, und das gelingt durch die neuen Strukturen und die Zusammenarbeit“.

Eine Grafik zur Neuaufstellung der Rettungsdienste im Burgenland. | Foto: Landesmedienservice Burgenland
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„Diese Aufstockung des Rettungswesens soll, gemeinsam mit der Medizinerförderung und dem Ärztepaket dem aktuellen Trend, dass viele Patientinnen und Patienten sich immer mehr vom niedergelassenen Bereich in den spitalsambulatorischen Bereich verlagern, entgegenwirken“, schließt Landeshauptmann Doskozil.

Das neue, überarbeitete Rettungsgesetz tritt ab 1. Juli in Kraft

Mehr zu diesem Thema:

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