"Völlig unverständlich"
ÖAMTC-Flugrettung kritisiert Neuausschreibung des Landes

Für die ÖAMTC-Flugrettung ist die Neuausschreibung "in vielerlei Hinsicht zu hinterfragen". | Foto: ÖAMTC
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Nachdem das Land am Dienstag angekündigt hat, die Flugrettung im Burgenland aufgrund des vom Landesverwaltungsgerichts georteten "Formalfehlers" neu auszuschreiben (wir berichteten), gibt es am Mittwoch Kritik von der ÖAMTC-Flugrettung, die beim ersten Verfahren das Nachsehen gegenüber der Martin Flugrettung GmbH hatte

BURGENLAND. Die Neuausschreibung sei nämlich in vielerlei Hinsicht zu hinterfragen: "Für uns ist die Entscheidung des Landes zur Neuausschreibung unerwartet, nicht nachvollziehbar und völlig unverständlich", wird Reinhard Kraxner, Geschäftsführer der ÖAMTC-Flugrettung, in einer Presseaussendung zitiert.

"Das ist in etwa so, als würde man in Kitzbühel den vermeintlichen Sieger am Ganslernhang nach einem Torfehler disqualifizieren – und dann nicht dem Zweitplatzierten, der alles richtig gemacht hat, den Sieg zusprechen, sondern das gesamte Rennen wiederholen."

Vor allem vor dem Hintergrund, dass das Angebot der ÖAMTC-Flugrettung sämtliche Anforderungen hinsichtlich Qualität und Preis mehr als erfüllt habe, werfe diese Entscheidung Fragen auf. "Das Land spricht in seiner Begründung von einem inhaltlich nicht optimalen Angebot des verbleibenden Bieters", so Kraxner. "Was bei der höchsten Punktezahl in allen Qualitätskategorien und einem Angebot unter dem Maximalbetrag nicht optimal sein soll, kann nur das Land erklären."

"Schwerwiegender Fehler" statt "simpler Formalfehler"

Zudem spreche das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts von "einem schwerwiegenden Fehler" und nicht von einem "simplen Formalfehler" der Martin Flugrettung GmbH. "In allen Phasen der Ausschreibung wurde von diesem verabsäumt, wesentliche Unterlagen vorzulegen. Alleine diese Tatsache hätte zu einem vorzeitigen Ausscheiden führen müssen", sagt der Anwalt der ÖAMTC-Flugrettung.

Das Erkenntnis des LVwG vom 11.08.2022:

Durch das Land Burgenland als Auftraggeber erfolgte im Frühling 2022 eine Ausschreibung betreffend die Vergabe von Konzessionen für den Notarztrettungsdienst mittels Notarzthubschrauber für das gesamte Burgenland. Nach erfolgter Zuschlagsentscheidung an die „Martin" Flugrettung GmbH stellte der im Verfahren zweitgereihte Christophorus Flugrettungsverein fristgerecht einen Antrag auf Nachprüfung und begehrte die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung mit der Begründung, dass die Eignung der Zuschlagsempfängerin zur Auftragserfüllung insbesondere im Hinblick auf die berufliche Zuverlässigkeit sowie die technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gegeben sei. Das Landesverwaltungsgericht Burgenland gab dem Antrag statt und erklärte die Zuschlagsentscheidung für nichtig mit der Begründung, dass das Angebot der präsumtiven Bestbieterin nicht den Ausschreibungskriterien entspricht, da die „Martin“ Flugrettung GmbH die geforderten Eignungskriterien nicht erfüllt. Im konkreten Fall – so das Landesverwaltungsgericht - ist die Zuschlagsempfängerin nämlich nicht Inhaberin der von ihr zum Nachweis der Eignung vorgelegten luftfahrtrechtlichen Bewilligungen. Zwar kann das Nichtvorliegen eines Eignungskriteriums durch Zuziehung eines geeigneten Unternehmens substituiert werden; das erfordert aber den Nachweis, dass die herangezogenen externen Ressourcen tatsächlich für die Auftragserfüllung im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen, was im konkreten Fall auf die „Martin“ Flugrettung GmbH nicht zutraf.

Hergovich: Farbe des Hubschraubers "egal"

Am Dienstag gab das Land das neue Ausschreibungsverfahren bekannt. Die Vorbereitungen dafür seien bereits gestartet. SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich kann die Kritik der ÖAMTC-Flugrettung nicht nachvollziehen, das Land habe sich mit der Neuausschreibung für den "rechtlich saubersten Weg" entschieden. "Uns ist egal, welche Farbe der Hubschrauber hat." Wichtig sei nur die Versorgungssicherheit. Außerdem gehe es um das Geld der Steuerzahler. "Hier können wir uns nicht mit der zweitsaubersten Lösung zufrieden geben, auch wenn das ein 'Marktführer' mit Ambitionen zu einem Monopol vielleicht gerne hätte", wird Hergovich in der SPÖ-Aussendung zitiert. 

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