Opfer-Anwältin ließ Bombe platzen
Exorzismus-Prozess wegen "Befangenheit" des Verteidigers vertagt
Knalleffekt und große Turbulenzen im aufsehenerregenden Prozess um Exorzismus, Quälen der Adoptivtochter und das Gesichtstauchen in Katzenurin. Die fortgesetzte Verhandlung im Landesgericht Eisenstadt eskalierte schon nach wenigen Minuten. Nicht unbegründet: denn die Opfer-Anwältin warf dem Verteidiger des Angeklagten „Befangenheit“ vor. Mehrere Unterbrechungen waren die Folge. Auch ein plötzlich aufgetauchtes Dokument sorgte für Unruhe und Aufregung. Die souveräne Richterin, Mag. Birgit Falb, vertagte das Verfahren.
NORDBURGENLAND. Eigentlich sollte der Prozess um das Familien-Drama im Nordburgenland mit einem Urteil beendet werden. So der Plan. Doch es kam ganz anders. Nach dem im Saal 8 Staatsanwältin, die renommierte Opfer-Anwältin Andrea Posch, der Angeklagte und sein Verteidiger Platz genommen hatten, eröffnete die Richterin die fortgesetzte Verhandlung 12 Hv 25/22p. Kurz nach 11 Uhr. Auf den Zuschauer-Plätzen hatten sich zwischenzeitlich auch Bekannte sowie der Ehemann des Opfers eingefunden. Alles war ruhig. Nahm wie vorgesehen seinen Lauf. Routine. Anfangs.
Nach wie vor "nicht schuldig"
Die Richterin befragte den Angeklagten, ob sich in seinem privaten Umfeld etwas verändert habe. Außer der Erhöhung seiner finanziellen Schuldenlast um 30.000 Euro, verursacht durch eine Zuzahlung bei einem gekauften Grundstück, gab es seitens des Mannes nichts zu berichten. Außer, dass er sich nach wie vor „nicht schuldig“ bekannte. Daraufhin nahm er auf der Bank seines Verteidigers Platz. Mag. Birgit Falb rief den Schwager des Beschuldigten als Zeugen auf.
Von Teufelsaustreibung gehört
Dieser wurde im Rahmen der Erstverhandlung - wir berichteten ausführlich darüber - von der Opfer-Anwältin Andrea Posch ins Spiel gebracht - und zwar im Zusammenhang mit dem Exorzismus. Sie erklärte damals, dass es eine Aussage vom Schwager des Mannes, also dem Bruder der verstorbenen Frau, gibt, die besagt, dass er selbst von einer Teufelsaustreibung gehört hat. Er also bei einem solch geführten Gespräch in der Familie Ohrenzeuge gewesen ist. Der Angeklagte entkräftete dies damals mit dem Statement „Der Schwager hatte mit mir immer ein Problem“. Gab aber zu, dass der Bruder seiner verstorbenen Gattin sehr wohl immer zu familiären Anlässen und Feiern zu Besuch war.
Exorzismus -Zeuge machte keine Aussage
Doch statt einer erhofften Aussage des Zeugen nahm der Mann die Option an, sich als Familienangehöriger der Aussage entschlagen zu können. Sagte somit vor Gericht kein Wort über seine Wahrnehmungen. Drei Minuten später war die Befragung auch schon wieder vorbei. Rechtsanwältin Andrea Posch führte dann an, dass es von ihrer Seite drei weitere Zeuginnen gibt, die auch im Gericht anwesend sind. Und zwar die Geschichts- und die Englischlehrerin sowie eine Schulfreundin, der sie sich damals anvertraut und ihr das familiäre Martyrium erzählt hat. So weit, so gut. Doch bevor es zur Befragung der Damen kommen konnte, platzte die „Bombe“.
Tohuwahohu nach Vorwurf der "Befangenheit"
Die Juristin unterstellte dem Verteidiger „Befangenheit!“ Begründete dies damit, dass es seitens dessen Kanzlei bereits rechtliche Kontakte zum Opfer gegeben hat. Der Verteidiger des Angeklagten zeigte sich mehr als überrascht und erklärte, dass er davon keine Kenntnis hat und es sich wohl um einen Kollegen aus der Kanzlei handelt. Nach einem kurzen Tohuwabohu unterbrach die umsichtige Richterin die Verhandlung. Zwecks Beratung verließen Andrea Posch mit dem Ehemann des Opfers sowie der Angeklagte mit seinem Verteidiger den Saal.
Klient muss neue Rechtsvertretung suchen
Plötzlich brachte die Kanzleileiterin der erstaunten Richterin einen ein Zentimeter dicken Akt, mit dutzenden Seiten. Ein neues Dokument zu diesem Fall. Kurz darauf füllte sich wieder der Saal. Anwältin Andrea Posch wiederholte nach Rücksprache mit Opfer und dessen Ehemann die Vorwürfe und beharrte auf Befangenheit. Der Verteidiger erklärte, dass sich sein Klient dann eine neue Rechtsvertretung suchen und er sein Mandat zurücklegen muss.
Dicker Akt sorgte für große Verwirrung
Mitten in diese Diskussion fragte die Richterin, von wem dieser neue, soeben vorgelegte, dicke Akt sei, weil dies nicht ersichtlich ist. Erstaunlicherweise kannte diese Mappe weder die Opfer-Anwältin noch der Verteidiger des Angeklagten. Daraufhin kam es zu einer Diskussion zwischen Andrea Posch und dem Ehemann ihrer Klientin.
Entschuldigung des Opfer-Ehemannes
Neuerlich unterbrach die Richterin die Verhandlung. Dasselbe Spiel wie zuvor. Alle raus - und nach einigen Minuten wieder herein. Plötzlich stand der Ehemann des Opfers von seinem Zuschauersessel auf und entschuldigte sich bei der Richterin. Der Akt war nicht für das Gericht bestimmt. Sondern für die Anwältin. Hier sei im Familienkreis ein Fehler passiert.
Souveräne Richterin vertagte den Prozess
Mag. Birgit Falb erklärte daraufhin, dass der Akt, da er offiziell bei Gericht eingebracht worden ist, nunmehr Teil des Prozesses ist. Nach weiteren Diskussionen, zwischen Opfer-Anwältin und Verteidiger des Angeklagten, unterbrach die Richterin barsch diese verbale Auseinandersetzung. Holte die drei wartenden Zeuginnen in den Saal, erklärte ihnen, dass es aufgrund rechtlicher Probleme einen neuen Termin geben wird und vertagte die Verhandlung auf Herbst.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.