Prozess um Familien-Drama
Anklage spricht vom Quälen der Adoptivtochter und Exorzismus
Klatschende Ohrfeigen ins Gesicht. Heftige Schläge mit diversen Gegenständen auf das nackte Gesäß. Rausreißen aus dem Schlaf und zur Strafe stundenlang im Zimmer stehen lassen. Keine vereinzelten Ausrutscher im Rahmen der „Erziehung“. Nein. Wir reden von wöchentlichem Quälen seiner minderjährigen Adoptivtochter. Das war aber nicht alles. Es kommt noch schlimmer. Wiederholt drückte der Mann, ein ehemaliger Lehrer, das Gesicht des Mädchens auf den Boden, inmitten von Katzenurin. Zudem brachte er sein Kind zu einem Priester zwecks „Teufelsaustreibung durch Überschütten mit eiskaltem Wasser“. So die Anklage der Staatsanwaltschaft. Verhandlung im Landesgericht Eisenstadt.
Wer, um Himmels Willen, macht so etwas. Und, stimmen diese unglaublichen Vorwürfe wirklich? Diese Fragen stellen sich wohl nicht nur Richterin und Staatsanwalt zu Beginn des Prozesses. Es ist 9 Uhr. Aufruf zur Strafsache 12 Hv 25/22p E. Eintritt in den Saal 2.
Richterin Mag. Birgit Falb sitzt ein zirka 190 cm großer Mann gegenüber. In Jeans und mit einem kurzärmligen, blauen Hemd. Der 64jährige Burgenländer ist ein verheirateter Familienvater. Hat mit seiner 32 Jahre jüngeren Ehefrau drei minderjährige Kinder. Lebt im nördlichen Burgenland. Ist pensionierter Pädagoge. Unterrichtete Deutsch und Sport. In Hauptschule und „Poly“. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft.
Angeklagter sieht Eifersucht als Motiv
Während die Staatsanwaltschaft den Vorwürfsreigen präzise vorträgt, bestreitet der Mann sämtliche gegen ihn erhobenen Anschuldigen vehement. Ist der Meinung, dass seine Adoptivtochter diese Vorwürfe deshalb erhebt bzw. erfunden hat, weil sie auf seine nur um vier Jahre ältere, jetzige Ehefrau eifersüchtig ist.
Kind kommt aus indischen Slums
Erklärend sei angeführt, dass er Ende der 90er Jahre mit seiner zwischenzeitlich verstorbenen Gattin ein vierjähriges, verwahrlostes Kind aus den Slums in Indien adaptiert hatte. Er versuchte gemeinsam mit seiner Frau, auch Lehrerin, das körperlich und psychisch geschädigte Mädchen in einem normalen Umfeld im Burgenland großzuziehen. Das führte aber, ob ihrer dristen Herkunft, zu laufenden Problemen.
Verurteilung vs „nicht geständig“
Rechtsanwältin Andrea Posch, die das Opfer vertritt, erklärte, dass ihre Mandantin erst jetzt, rund 14 Jahre nach den Vorfällen, den Mut gefasst hat, Anzeige zu erstatten. Ermutigt durch ein liebevolles, familiäres Umfeld und unterstützt durch ihren Ehemann. Sie glaubt dem Opfer und fordert eine Verurteilung. Der Verteidiger des Angeklagten erklärt, dass sein Mandant „nicht geständig“ sei, weil er nichts von dem gemacht hat, was ihm vorgeworfen wird.
Erziehungsprobleme mit der Adoptivtochter
Bei Befragung durch die umsichtige Richterin Mag. Birgit Falb schilderte der Angeklagte ausführlich den Adoptions-Vorgang sowie die laufenden Erziehungsprobleme. Diese erstreckten sich wie ein roter Faden von der Übernahme mit 4 Jahren bis über die Pubertätsphase hinaus. Er berichtete über absichtliches in die Wohnräume urinieren seiner Adoptivtochter. Ausgeprägte Eigenwilligkeit. Generell merkwürdiges Verhalten. Und vermutet nunmehr, dass sie eigentlich gar keine Eltern wollte, keine Nähe zulassen konnte und kein Urvertrauen entwickelte bzw. zuließ.
Kein Kochlöffel. Kein Schlapfen. Kein Exorzismus.
Weder mit Kochlöffel, einem Brett mit rostigen Nägeln noch mit Schlapfen habe der pensionierte Lehrer das Mädchen geschlagen. Es gab, seitens der Eltern, auch keine Beschimpfungen. Sie hatten in ihrem burgenländischen Haus zwar insgesamt 8 Katzen, niemals jedoch hat er das Gesicht seiner Adoptivtochter in den Katzenurin getaucht. Die Teufelsaustreibung, also ein Exorzismus, habe ebenfalls nie stattgefunden.
Schwager jedoch hörte von Teufelsaustreibung
Dem entgegen hält die Opfer-Anwältin Andrea Posch, dass es eine Aussage vom Schwager des Mannes, also dem Bruder der verstorben Frau, gibt, die besagt, dass er selbst von einer Teufelsaustreibung gehört hat. Er also bei einem solch geführten Gespräch Ohrenzeuge gewesen ist. Mit dem Statement „Der Schwager hatte mit mir immer ein Problem“, versuchte der Beschuldigte diesen Vorwurf zu entkräften. Gab aber zu, dass der Bruder seiner verstorbenen Gattin sehrwohl immer zu familiären Anlässen und Feiern zu Besuch war.
Die ausführliche und stundenlange Einvernahme des Opfers fand per Video-Schaltung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Urteil gab es keines. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
Bis zur Verurteilung durch ein ordentliches Gericht gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Unfassbares Martyrium durch Adoptivvater! Mädchen mit Gesicht in Katzenurin getaucht
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