Gefährliche Drohung gegen Ehefrau
Freispruch für Arzt aus dem Nordburgenland
„Ich schneide dir den Kopf ab und stecke ihn in die Waschmaschine!“ Diese gefährliche Drohung richtete - laut Staatsanwaltschaft - ein Mediziner im Streit gegen seine Ehefrau. Kurioser Prozess im Landesgericht Eisenstadt.
NORDBURGENLAND. Der Arzt, um die 50, ist mehrfacher Familienvater und im Nordburgenland beheimatet. Aktuell noch verheiratet, lebt aber getrennt. Verdient monatlich satte 7.000 Euro. Bisher unbescholten, bekannte sich der Mediziner im Landesgericht Eisenstadt für „nicht schuldig!“
Ehestreit nach Urlaub
Zu dem heftigen Vorfall zwischen dem Ehepaar ist es am 8. Oktober gekommen. Nach der Rückkehr der Gattin, die alleine auf Urlaub war, währenddessen der „Herr Doktor“ auf die Kinder aufgepasst hatte. Im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung sei dann die gefährliche Drohung gefallen: „Ich werde dir den Kopf abschneiden und auch die Gliedmaßen und deinen Kopf in die Waschmaschine stecken!“ So steht es in der Anklageschrift.
Der Arzt hingegen meinte; „Ich habe keine Sekunde daran gedacht, die Extremitäten meiner Gattin abzutrennen!“ Mehr Äußerungen wollte der Beschuldigte nicht machen und verwies auf seine bereits vor der Polizei getätigten Aussagen. Erstaunlicherweise zeigte sich auch das Opfer, 43, im Verhandlungssaal wortkarg: „Ich will nichts dazu sagen!“ Ein als Zeuge befragter Gruppeninspektor gab dann zu Protokoll, dass die Frau beim Eintreffen der Polizei „ängstlich und aufgebracht“ war.
Freispruch
Kurz darauf fällte die Richterin einen Freispruch für den Angeklagten. Mit der Begründung, dass über die Wahrnehmung „ängstlich“ nicht auf eine ernstgemeinte Drohung geschlossen werden kann. Urteil nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.
Bemerkenswerte Details am Rande: Der Arzt hatte keine Rechtsvertretung, die Ehefrau wurde von einem Opferanwalt begleitet. Normalerweise engagiert sich dieser während der Verhandlung für die Durchsetzung von Forderungen seiner Mandantin, wie etwa nach Schmerzensgeld. In diesem Fall aber war alles ganz anders.
Kurios
Statt Ansprüche seiner Klientin vorzubringen, setzte sich der Advokat erstaunlicherweise dafür ein, dass im Gerichtssaal vom Beschuldigten keine Fotos gemacht werden dürfen. Ehe er sogar den Ausschluss der Öffentlichkeit verlangte, wenngleich dieser Antrag von der Vorsitzenden abgelehnt wurde. „Der Anwalt der Frau wird schon seine Gründe haben, warum er sich für den Arzt engagiert hat“, munkelte man auf den Zuschauerrängen. „Wer weiß, was er bereits vor dem Prozess alles für seine Mandantin ausgehandelt hat!“
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