Einweisung
Mit Bärenmaske vermummt, Auto der Ex-Freundin angezündet

In Handschellen eskortierten zwei Justizwachebeamte den Mann zu seinem Prozess. | Foto: Gernot Heigl
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Mit einem bengalischen Feuer setzte ein mit Bärenmaske vermummter Mann das Auto seiner Ex-Freundin in Brand. Gefolgt von Morddrohungen, Beleidigungen, Schimpfkanonaden. Das alles nur wenige Stunden nach seiner Entlassung aus der U-Haft. Der im Prozess als „gefährlich“ eingestufte Mann wurde von einem Schöffensenat in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

BEZIRK EISENSTADT. Wegen gefährlicher Drohung gegen seine Ex-Freundin kam ein in Ausbildung befindlicher Lehrer, Mitte 30, ledig, Vater eines minderjährigen Kindes, im Sommer 2024 in U-Haft. Am selben Tag seiner Entlassung Ende Oktober rief er die Frau mehrmals an. Er fauchte, fluchte und drohte. Ein aufgenommenes Telefonat, abgespielt im Saal 6 des Landesgerichts Eisenstadt, weckte Erinnerungen an einen Horrorfilm.

Links stehend Opferanwalt Markus Reinfeld, rechts im roten Sakko Verteidiger Nikolaus Mitrovits. | Foto: Gernot Heigl
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Du wirst leiden!

In aggressiver Stimmlage, untermalt mit diabolischem Gelächter, folgten teils gebrüllte Aussagen. Die harmlosesten waren etwa: „Ich hasse Dich!“ „Du wirst leiden!“ „Verabschiede dich von deinen Kindern!“

"Meine Zunge ist schneller ..." 

„Warum haben sie das gemacht?“, fragte Richterin Karin Lückl. „In mir hat sich ein Aggressionsherd aufgebaut. Meine Zunge ist oft schneller als mein Kopf. Es war eine On-Off-Beziehung über drei Jahre. Und meine Ex-Freundin hat mich ins Gefängnis gebracht! Eigentlich wollte ich nur eine Entschuldigung meiner Ex-Freundin hören!“ Und weiter: „Ich wollte eh niemandem weh tun. Mit mir sind die Emotionen durchgegangen!“

Im Saal 6 des Landesgerichts Eisenstadt fand die Einweisungs-Verhandlung statt. | Foto: Gernot Heigl
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„Sie kommen also aus der Haft, bedrohen sofort wieder ihre Ex-Freundin per Telefon und fahren, obwohl sie ein Annäherungsverbot haben, dann auch noch zum Wohnhaus der Frau?“, fasste die Vorsitzende eines großen Schöffensenats zusammen. „Ja. Eigentlich sollte ich zur Polizei in Eisenstadt, weil die mich wegen der gefährlichen Drohungen einvernehmen wollten. Da das Haus meiner Ex-Freundin aber auf dem Weg lag, hab' ich dort gestoppt!“

Bärenmaske

„Dann haben sie sich eine Bärenmaske über das Gesicht gezogen und an der Eingangstüre ihrer Ex-Freundin angeläutet?“ „Ja, es war ja wenige Tage vor Halloween. Ich wollte nur einen Scherz machen!“ „Einen Scherz? Warum haben sie dann die heruntergerissenen Kennzeichen vom Auto ihrer Ex-Freundin in der Hand gehalten?“ „Das war ein Blödsinn! Ein kleiner Streich halt …!“ Der Anwalt des Opfers, Markus Reinfeld, warf ein: „Nur gut, dass meine Mandantin nicht geöffnet hat. Wer weiß, was dann alles passiert wäre!“

Bengalisches Feuer

Richterin Karin Lückl: „Woher hatten sie das bengalische Feuer?“ „Im Internet bestellt. Es lag schon längere Zeit im Auto!“ „Die Fackel haben sie angezündet und dann aus dem fahrenden Auto auf den Wagen ihrer Ex-Freundin geworfen, richtig?“ „Ja, aber ich wusste nicht, dass dieser Feuerwerkskörper, den sie ja auch immer bei den Rapid-Matches verwenden, so gefährlich ist!“ „Die Stichflamme hat den Pkw ihrer Ex-Freundin in Brand gesetzt. Das ist ein Totalschaden, wie man auf den Fotos sehen kann!“ „Das wollte ich aber gar nicht!“

Auf Befragung der Richterin gestand der Mann, dem Zurechnungsunfähigkeit attestiert wurde, die Taten. | Foto: Gernot Heigl
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„Der Wagen stand direkt vor dem Haus ihrer Ex-Freundin. Wenn nicht ein alarmierter Nachbar so rasch mit einem Feuerlöscher eingegriffen hätte, hätte der Brand auch auf das Wohnhaus übergreifen können. Ist ihnen das klar?“ „Daran habe ich nicht gedacht!“ „Aber dass ein bengalisches Feuer eine länger anhaltende Stichflamme hat, wissen sie schon, oder?“ „Ja, aus dem Fernsehen!“ „Die entstehende Hitzeentwicklung liegt übrigens bei 2.000 Grad!“ „Ok. Ich sehe ein, es war ein großer Fehler!“

Schwere psychische Störung

Der gerichtliche Gutachter attestierte bei dem Mann eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung mit hohem Gefahrenpotenzial. Warnte davor, dass der Mann, so er nicht therapiert wird und sich in Freiheit befindet, in naher Zukunft neuerlich massive Tathandlungen setzen könnte. Der Schöffensenat folgte der Empfehlung des Mediziners und veranlasste eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

In Abstimmung mit seinem Anwalt, Nikolaus Mitrovits, der sich vehement für eine bestmögliche Therapie seines Mandanten eingesetzt hatte, akzeptierte der Beschuldigte den Spruch. Somit rechtskräftig.

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