Neue Burgenländische Weinkönigin gesucht
Voraussetzungen: Ledig und zwischen 18 und 30 Jahre alt
EISENSTADT. Die zweijährige Regentschaft von Anna I. als Burgenländische Weinkönigin geht zu Ende. Somit muss eine Nachfolgerin gewählt werden.
Repräsentantin des burgenländischen Weines
Was sind die Aufgaben eine Weinkönigin?
„Ihre wichtigste Aufgabe ist, die Weine unseres Landes bei vielen Veranstaltungen im In- und Ausland zu präsentieren und charmant zu bewerben“, erklärt Weinbaupräsident Andreas Liegenfeld.
Die Voraussetzungen sind einfach: Die Weinkönigin muss ledig sein und spätestens im Jahr der Wahl das 18. Lebensjahr vollenden. Als Höchstalter gilt das 30. Lebensjahr.
Anmeldung
Interessierte Kandidatinnen können sich bis zum 8. Juni 2018 bei der Burgenländischen Landwirtschaftskammer oder beim Weinbauverband Burgenland, Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt, Telefon-Nr. 02682/702-652 (Ing. Verena Klöckl) oder per Mail verena.kloeckl@lk-bgld.at anmelden.
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