Trotz Fahrerflucht bei Rust
Nur zwei Monate Haft für Alko-Lenker, der Radfahrer tötete

- Alko-Lenker erhielt 2 Monate Haft für ein ausgelöschtes Menschenleben.
- Foto: Gernot Heigl
- hochgeladen von Gernot Heigl
Ein Alko-Lenker mit 1,1 Promille mähte Ende Juni nächtens einen 28-jährigen Radfahrer nieder. Wir berichteten. Das milde Urteil für ein Menschenleben: 12 Monate Haft, davon 2 Monate unbedingt. Eine Fußfessel kann beantragt werden.
RUST. Im Zuge eines Hausbaus habe er mit seinem Onkel über einen längeren Zeitraum drei Bier getrunken. Im Anschluss eine Pizza geholt und am Beifahrersitz deponiert. Auf dem Heimweg lenkte der 33-jährige Nordburgenländer seinen Mercedes auf der LH 209, als es bei Dunkelheit zu dem fatalen Unfall kam. Von hinten rammte der Pkw das beleuchtete Fahrrad. „Ich kann mich an rein gar nichts erinnern, außer, dass es einen Knall gegeben hat!“, so der Angeklagte, der sich nun wegen grob fahrlässiger Tötung im Landesgericht Eisenstadt verantworten musste.
Windschutzscheibe beschädigt
Obwohl die Windschutzscheibe seines Wagens durch den Zusammenprall schwer beschädigt worden ist, stoppte der Mann nicht. „Ich habe zwar bewusst wahrgenommen, dass ich was erwischt habe. Aber ich war in extremer Panik und bin weitergefahren.“ Erst einige Zeit nach seiner Fahrerflucht meldete sich der Nordburgenländer bei der Polizei, die einen Alkoholwert von 1,1 Promille feststellte. Für das hilflos liegengelassene Opfer, ein Koch, 28, von nachkommenden Autofahrern zwischen Rust und Oggau entdeckt, kam jede Hilfe zu spät.
Der getötete Radfahrer ist übrigens ein Bekannter des Angeklagten, den er aus Jugendzeiten kannte. Als er sich bei der Mutter des Opfers entschuldigen wollte, wurde er von dieser abgewiesen. Unter Tränen führte der Beschuldigte nun vor Richterin Gschiel an, dass das Geschehene nicht zu entschuldigen ist. Die Vorsitzende urteilte bei einem Strafrahmen von bis zu 3 Jahren Gefängnis mit 12 Monaten Haft, wovon der Nordburgenländer jedoch nur zwei Monate absitzen muss. Oder auch nicht, denn die Beantragung einer Fußfessel ist möglich.
"Geringgradig alkoholisiert"
In ihrer Spruch-Begründung führte die Richterin strafmildernd für den Angeklagten an, dass dieser unbescholten ist und „eher geringgradig alkoholisiert war“. Zudem habe der Radfahrer keinen Helm getragen und auch einen parallel verlaufenden Radweg nicht benützt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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