Streit in Schützen geht weiter
Esterházy-Betriebe bekommen vor Gericht Recht: Der Spatenstich war rechtswidrig.
SCHÜTZEN. Ende März stellte das Bezirksgericht Eisenstadt fest, dass der Spatenstich für die Umfahrung Schützen im vergangenem September rechtswidrig war. Zum damaligen Zeitpunkt befand sich das betreffende Grundstück noch im Besitz der Esterházy-Privatstiftung. Damit geht der Streit in eine neue Runde, denn das Land sieht das anders.
Besitzstörung durchs Land
Laut Bezirksgericht hat das Land durch diese Handlungen eine Besitzstörung begangen und wurde daher verurteilt, den alten Zustand innerhalb von sechs Wochen wieder herzustellen und Kostenersatz zu leisten. Esterházy betont weiters, dass man die Straßenbauabteilung noch vor dem Spatenstich ausdrücklich darum gebeten habe, die Eigentumsverhältnisse zu respektieren. "Es gab vom Land keine Reaktion. Vielmehr fand am 20. September auf dem Grundstück im Rahmen eines Festes der angekündigte Spatenstich statt", heißt es in einer Esterházy-Aussendung.
"Absolut nicht rechtswidrig"
„Bei der Umfahrung Schützen werden von den Projektgegnern alle formalen juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft, nur um die Umsetzung des Projektes geringfügig verzögern zu können. Das einzige Ziel, das mit dieser Verzögerungstaktik erreicht wird, ist, dem Steuerzahler Unsummen an Kosten zu verursachen", meldet sich Baudirektor Hans Godowitsch zu Wort. Laut Godowitsch war der Spatenstich absolut nicht rechtswidrig, und das Urteil des Bezirksgerichts habe keine Auswirkungen auf die geplanten Bauarbeiten. Man denke außerdem nicht daran, Kostenersatz zu leisten.
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