Haft nach Indizienprozess
Tödliche Bombe unter Auto einer jungen Eisenstädterin versteckt

- Bestritt trotz Fingerabdrücke und DNA-Spur die Tat bis zum Schluss des Indizienprozesses.
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Eine selbstgebastelte Bombe versteckte ein unbekannter Täter unter dem Auto einer jungen Eisenstädterin. Dass die funktionstüchtige Höllenmaschine mit tödlicher Wirkung nicht explodiert ist, war reines Glück. Einer der mutmaßlichen Sprengpaket-Bastler wurde nun in einem Indizienprozess zu einer Haftstrafe verurteilt.
EISENSTADT. Eine Explosion der Bombe hätte für Autoinsassen und/oder in unmittelbarer Nähe vorbeigehende Personen tödlich enden können. „Bei einem Splitterflug wäre noch in einer Entfernung von rund 20 Meter mit erheblichen Verletzungen zu rechnen gewesen“, las Richterin Birgit Falb aus einem Gutachten des Einsatzkommandos „Cobra“ vor.

- Das Opfer (ganz rechts) und der Beschuldigte (2.v.r.) kannten einander nicht.
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Explosion mit Feuerball
Ergänzt von einem als Zeugen im Landesgericht Eisenstadt befragten Ermittler vom burgenländischen Landeskriminalamt, der als Sprengstoffsachverständiger am Tatort in Eisenstadt gewesen ist: „Die Explosionswirkung hätte das Fahrzeug zerstört, die Stichflamme mit Napalm-Wirkung sich zu einem Feuerball entwickelt!“
Den Aufbau der selbstgebastelten Höllenmaschine skelettierte der Polizist anhand von Tatortfotos: „In einem mit Klebeband verschlossenen Plastikmüllsack befanden sich zwei Einliter-Cola-Glasflaschen, befüllt mit rund 1,5 Liter Diesel, angereichert und wirkungsverstärkt durch Seifenflocken. Weiters eine Flüssiggaskartusche, zwei grüne Zündschnüre und zwei große pyrotechnische Gegenstände mit dem Namen 'Monster 100'!“
Bombe beim Autoreifen
Über Befeuerung der Zündschnüre wäre es bei der selbstgebastelten Sprengvorrichtung zu einer fatalen Kettenreaktion gekommen. Ob das Überfahren der Bombe mit einem Auto zur Explosion geführt hätte, blieb ungeklärt. Deponiert wurde das Spreng-Paket beim linken Vorderreifen vom Audi des Opfers, einer jungen, zierlichen Eisenstädterin, die Anfang März zum Einkaufen fahren wollte.

- Der Beschuldigte (2.v.l.) auf dem Weg in den Saal 8 des Landesgerichts Eisenstadt.
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„Beim Ausparken und Rückwärtsfahren habe ich bemerkt, dass mein Reifen auf etwas gefahren ist. Deshalb bin ich ausgestiegen. Zuerst dachte ich an einen Müllsack. Als ich genauer hingeschaut habe, entdeckte ich die Zündschnüre und habe sofort die Polizei gerufen. Die sperrten alles ab und alarmierten den Entschärfungsdienst, der das Paket gesichert und mitgenommen hat“, schilderte die Frau, Mitte 20, im Saal 8.
Opfer hatte Verdacht
Auf Befragung der Vorsitzenden erklärte die junge Burgenländerin: „Mein Verdacht fiel sofort auf meinen Ex-Partner. Denn kurz vor dem Vorfall habe ich mich von ihm getrennt und die Beziehung aufgelöst. Das alles in einem unschönen Streit, weil ich erkannt habe, dass er verheiratet ist und sogar ein Kind hatte. Ein Umstand, von dem ich bis dahin nichts gewusst habe!“
Die Frau ergänzend: „In einer Sprachnachricht hat er mir mitgeteilt, dass er in der Lage ist, mir Schaden zuzufügen, ausgeführt von einem Fremden!“ Ob es sich bei dem sogenannten „Fremden“ um den Angeklagten handelte, konnte die Burgenländerin nicht sagen, denn „ich habe diesen Herren noch nie gesehen und kenne ihn auch nicht. Aber ich weiß, dass er aus derselben Ortschaft in Niederösterreich kommt, in der mein Ex-Partner lebt. Auch weiß ich, dass sich beide kennen!“ „Glauben Sie, dass ihr Ex-Freund den Angeklagten beauftragt hat?“, fragte Birgit Falb nach. „Ja!“

- Richterin Birgit Falb sagte zum Angeklagten, dass er anhand der Beweise eindeutig "am Bau der Sprengvorrichtung zumindest beteiligt war!"
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Fingerabdrücke und DNA
Laut Polizei wurden beim Zerlegen des Sprengkörpers im Tatortlabor eindeutig drei Spuren des Beschuldigten entdeckt. „Der rechte Daumenabdruck befand sich auf der Innenseite eines blauen Bandes, mit dem die Gaskartusche umwickelt war. Der Abdruck des linken Zeigefinders war auf einer der beiden Cola-Flaschen. Zudem gab es außen auf einem Klebeband eine Mischspur, bei der die DNA des Angeklagten gesichert werden konnte!“, so ein Kriminalist. „Da der Angeklagte vorbestraft ist, befanden sich seine Werte in der Datenbank. Die zweite festgestellte DNA konnte niemandem zugeordnet werden!“
Der Polizist: „Vom Ex-Freund des Opfers hatten wir keine Vergleichswerte und durften wir auch keine nehmen. Mehr will ich dazu nicht sagen. Fakt ist, dass nach Mitteilung von dessen Anwalt, sein Mandant habe mit der Straftat nichts zu tun, das Verfahren gegen den Ex-Freund des Opfers eingestellt worden ist!“ Durch die eindeutige Beweislast blieb somit der Angeklagte über.
"Habe keinen Hauptschulabschluss"
Der Beschuldigte aus Niederösterreich, Anfang 20, der wegen Kinderpornografie vorbestraft ist, aber noch nie gearbeitet hat, erklärte zu den massiven Vorwürfen: „Ich bin nicht schuldig. Ich habe keine Ahnung, warum ich überhaupt hier sitze. Ich habe nichts damit zu tun!“ Bezüglich Spuren meinte er: „Vielleicht will mich jemand zum Sündenbock machen und mir etwas anhängen!“ Zum Spreng-Paket führte der Mann aus: „Ich habe nicht einmal einen Hauptschulabschluss. Wie soll ich da eine Bombe zusammenbauen können?“
Haftstrafe trotz Leugnens
Unbestritten gab der Angeklagte lediglich zu, den Ex-Freund des Opfers zu kennen, allerdings „nur vom Grüßen. Also flüchtig!“ Trotz massiven Leugnens sprach die Richterin den Mann schuldig. Verurteilte ihn in diesem Indizienprozess zu 10 Monaten Haft, bedingt nachgesehen auf eine Probezeit von drei Jahren. Zudem verordnete sie Bewährungshilfe und verfügte, dass die Probezeit einer offenen bedingten Haftstrafe auf fünf Jahre ausgedehnt wird.
In ihrer Urteilsbegründung erklärte die Vorsitzende: „Für mich haben sie eindeutig die Straftat begangen. Nicht alleine, davon gehe ich aus. Zudem wissen sie viel mehr, als sie hier sagen. Vermutlich decken sie einen Mittäter, eventuell ja aus Angst. Aber die eindeutigen Beweise zeigen, dass sie am Bau der Sprengvorrichtung zumindest beteiligt waren!“ Der Spruch ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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