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Überhöhte Geschäftsführer-Bezüge, keine Stellenausschreibung
Zwei Prüfberichte des Burgenländischen Landes-rechnungshofes sorgten zwar für einige Aufregung, Konsequenzen gab es jedoch keine.
Im Jahr 2004 wurde die BELIG (Beteiligungs- und Liegenschafts GmbH) ins Leben gerufen, um die Landes-immobilien, die von der Gesellschaft übernommen wurden, zu verwalten. In seinem jüngst veröffentlichten Bericht kommt der Landesrechnungshof nun zum Ergebnis, „dass dem Geschäftsführer A von 2006 bis August 2009 überhöhte Fixbezüge ausbezahlt wurden. Darüber hinaus wurden dem Geschäftsführer A und dem Geschäftsführer B der BELIG von 2006 bis 2009 überhöhte Akontozahlungen bzw. für die Geschäftsjahre 2006 bis 2007 überhöhte Erfolgsprämien geleis-tet.“
Mittlerweile soll der geleistete Übergenuss an den kaufmännischen Geschäftsführer zurückbezahlt worden sein. Auch der ehemalige technische Geschäftsführer, dessen Vertrag 2009 nicht verlängert wurde, hat den überschüssigen Betrag beglichen.
Die überhöhten Fixbezüge wurden mit der Fehlinterpretation einer Angabe im Geschäftsführervertrag begründet. „Es passieren halt Fehler“, meint Engelbert Rauchbauer, Geschäftsführer der Burgenländischen Landesholding, zu der die BELIG gehört.
Den Vorwurf, dass die Beträge erst zurückbezahlt wurden, nachdem der Landesrechnungshof prüfte, lässt Rauchbauer nicht gelten. „Die Rückzahlung erfolgte bereits ein halbes Jahr davor.“
In einem weiteren Prüfbericht kritisiert der Landes-Rechnungshof, dass die 2009 erfolgte Wiederbestellung des kaufmännischen Geschäftsführers ohne ein dem Stellenbesetzungsrecht entsprechendes Ausschreibungsverfahren erfolgt ist und deshalb rechtswidrig war.
Für den Grünen Landtagsabgeordneten Michel Reimon ist es unverständlich, dass aus diesem Prüfbericht keine Konsequenzen gezogen worden sind. „Der Geschäftsführer der BELIG sollte mit sofortiger Wirkung zurücktreten. Tut er das nicht, ist er unverzüglich abzuberufen. Die neue Geschäftsführung ist auszuschreiben und in einem fairen Verfahren zu bestellen“, so Reimon.
Engelbert Rauchbauer kann hingegen der Kritik des Landesrechnungshofs nicht folgen. „Die Holding war mit dem Geschäftsführer sehr zufrieden, und deshalb sahen wir keinen Grund, den Vertrag nicht zu verlängern. Den Vorwurf der Rechtswidrigkeit sehen wir nicht, bestätigt werden wir vom Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal, der im Auftrag der Hodling ein Gutachten erstellt hatte.“
Scharfe Kritik zu den erhobenen Kritikpunkten des Landesrechnungshofes kommt vom FPÖ-Landesparteisekretär Géza Mol-nár: „In jedem halbwegs normalen Land würden angesichts solcher Aufdeckungen Köpfe rollen. Im Burgenland nicht.“
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