Neues LWK-Gesetz
Neue Landwirtschaftskammer-Wahlordnung im Burgenland geplant
Eine neue Wahlverordnung, betreffend die Landwirtschaftskammer (LWK), soll zu mehr Eigenverantwortung und einer Entlastung der einzelnen Gemeinden führen. Zusätzlich sollen die Erneuerungen zu einer Erhöhung der Wahlbeteiligung führen.
BURGENLAND. Das neue LWK-Gesetz sieht eine eigene Wahlordnung für die Landwirtschaftskammer vor. Ähnlich wie die Arbeiterkammer oder auch die Wirtschaftskammer soll nun auch die LWK ihre Wahlen selbst organisieren, so Astrid Eisenkopf, LH-Stellvertreterin. Dies soll nicht nur zu einer Entlastung der Gemeinden führen. Durch weitere Erneuerungen soll auch die Wahlbeteiligung gesteigert werden.
Die Neue LWK-Wahlordnung
Wahlberechtigte müssen laut der neuen Wahlordnung bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Wahltag über Wahlort, -recht und -zeit verständigt werden. Außerdem muss besagtes Schreiben über die Möglichkeiten der Briefwahl informieren. Diese Briefwahl soll ebenfalls im Zuge der geplanten Erneuerungen modernisiert werden. Ferner soll in Zukunft nur noch ein Wahllokal pro Wahlkreis von Nöten sein, um Gemeinden zu entlasten, welche bisher viele Verpflichtungen rund um die LWK-Wahl innehatten. Eine weitere Maßnahme, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen, stellt die Verlängerung des Wahlzeitraums dar. Nach neuem LWK-Gesetz sind nun zwei bis fünf Tage für die Abhaltung einer LWK-Wahl vorgesehen.
"Ein Gesetz für Besitzende, nicht für Landwirte"
Wolfgang Spitzmüller, Landwirtschaftssprecher der Grünen, bezeichnet dieses Gesetz als "schlecht". Er hebt hervor, dass 2018 beschlossen wurde, dass alle Parteien bei den Verhandlungen des neuen Gesetzes anwesend sein müssen, dies jedoch nicht passiert sei. Die SPÖ habe dieses Gesetz in erster Linie mit sich selbst verhandelt, so Spitzmüller. Ferner bemängelt er, dass auch weiterhin viele Landwirtinnen und Landwirte von der Wahl ausgeschlossen werden, da sie Äcker pachten und nicht besitzen. "Das ist ein Gesetz für Besitzende, nicht für Landwirte." Auch der Landwirtschaftssprecher der FPÖ Alexander Petschnig hebt diesen Punkt in seiner Kritik an der neuen Wahlordnung hervor. Für Petschnig bestehe auch weiterhin Diskussionsbedarf, dennoch sehe er auch eine Chance und Möglichkeit, aktive Bäuerinnen und Bauern zu stärken.
Klärungsbedarf in der LWK
Die burgenländische Landwirtschaftskammer selbst widerspricht dem Vertreter der Grünen und beteuert, dass dem neuen Gesetz mehrere Gespräche mit allen Parteien vorausgegangen seien. Dennoch sei es "bedauerlich", dass die Wahlen nicht mehr in der Verantwortung der Gemeinden lägen, welche die Wahlen stets ordnungsgemäß und vorbildlich abgehalten hätten. In der LWK fordert man nun eine unkomplizierte und barrierefreie Stimmabgabe betreffend der Wahlzeiten und Wahllokale. Ferner bedarf es "realistischen und unkomplizierten" Regelung bei der konkreten Abwicklung der Wahl, um das Ziel der LWK zu erreichen: eine Erhöhung der Wahlbeteiligung und eine unkomplizierte Stimmabgabe. Die LWK habe bereits eigene Vorschläge abgegeben. Weitere Gespräche werden noch folgen.
Mehr zu diesem Thema:
Das könnte dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.