Rot-Blau lässt Bauern im Stich: Stirbt der Bauer, stirbt das Land!
„Landesrätin Dunst und ihr rot-blaues Chaos-Büro lassen die burgenländischen Bauern im Stich. Erneut wird ein ÖVP-Vorschlag von Rot-Blau so abgeändert, dass der Inhalt komplett verwässert ist. Zudem hat Dunst bei den Frost-Entschädigungen gepfuscht und ein falsches Berechnungsmodell verwendet. Sie hat ihr Ressort nicht im Griff“, sagt ÖVP-Klubobmann Christian Sagartz im Vorfeld der morgigen Landtagssitzung.
Unwidersprochen ist, dass Dunst bei der Berechnung der Frostschadenszahlungen ein falsches Berechnungsmodell verwendet hat. „Dunst beweist einmal mehr, dass sie als Agrarlandesrätin überfordert ist. Das Problem dabei: Stirbt der Bauer, stirbt das Land!“, so Sagartz. Durch den Frost im Frühjahr 2016 wurden die Blätter und die Blüten zerstört, danach hat ein neues Wachstum begonnen. Durch den Hagel im Spätsommer wurden das neue Wachstum und der Stock beschädigt.
ÖVP-Vorschlag: Präventionsmaßnahmen gegen Frostschäden entwickeln
In der Steiermark startet ein innovatives Projekt für Präventionsmaßnahmen gegen Frostschäden. „Wir schlagen vor, dass sich die Burgenländische Landesregierung finanziell und inhaltlich an diesem Projekt beteiligt. Rot-Blau will darüber aber erneut nicht ernsthaft debattieren und hat einen vollkommen verwässerten Abänderungsantrag eingebracht“, beschreibt der ÖVP-Klubobmann.
Aufgrund der Frostschäden des vergangen Jahres und den neuerlichen Frostschäden im heurigen Jahr ist die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen gegen Frostschäden unerlässlich. Die Steirische Landesregierung startet ein Projekt, um mithilfe des Forschungsinstitutes Joanneum Research Präventionsmaßnahmen gegen Frostschäden zu entwickeln.
„Auch im Burgenland ist es in den vergangenen Jahren vermehrt zu Frostschäden gekommen. Die burgenländische Landwirtschaft ist ein wichtiger Erzeuger von qualitativ hochwertigen Produkten. Das sichert Arbeitsplätze und sorgt für ein nachhaltiges Klima. Umso wichtiger ist es, die Landwirte zu unterstützen und gleichzeitig eine Liefersicherheit heimischer Produkte zu gewährleisten“, so Christian Sagartz.
Nationale Grenzkontrollen beibehalten ...
Österreich gehört zu jenen Ländern, die am meisten von der Flüchtlingsbewegung betroffen waren und hat sich im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedsstaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen höchst solidarisch gezeigt.
„Es muss auch in Zukunft möglich sein, nationale Grenzkontrollen über die notwendige Dauer durchführen zu können“, unterstreicht Christian Sagartz. Nach EU-Recht sind Grenzkontrollen im grundsätzlich kontrollfreien Schengen-Raum nur befristet möglich. Seit Herbst 2015 führen Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen diese Kontrollen durch.
Die Volkspartei Burgenland möchte eine Neugestaltung des Schengener Grenzkodex, der unter anderen als den gegenwärtigen Rahmenbedingungen beschlossen wurde und weder auf die Bewältigung einer Flüchtlingskrise noch Terrorbedrohung in den Größenordnungen der jüngsten Vergangenheit ausgelegt ist. „Es braucht praxisgerechte Ausnahmebestimmungen für die Durchführbarkeit von Grenzkontrollen im Schengen-Raum auf Basis der Entscheidung der jeweiligen Mitgliedsstaaten und einen effizienten Schutz der Schengen-Außengrenzen!“
... und illegale Doppelstaatsbürgerschaften bekämpfen!
„Die Staatsbürgerschaft ist das höchste Gut, das ein Staat einer fremden Person verleihen kann. Damit darf nicht leichtfertig umgegangen werden“, unterstreicht der ÖVP-Klubobmann. „Wir fordern daher die Landesregierung auf, alle erforderlichen und rechtlich möglichen Maßnahmen zu setzen, die eine ordnungsgemäße Vollziehung des Staatsbürgerschaftsgesetzes gewährleisten, insbesondere auch in Bezug auf die Erkennung und Ahndung illegaler Doppelstaatsbürgerschaften.“
Auf Bundesebene muss ein umfassendes Gesetzes- und Maßnahmenpaket ausgearbeitet und in Umsetzung gebracht wird, um das Problem illegaler Doppelstaatsbürgerschaften effektiv zu bekämpfen. „Das verlangt unter anderem die gesetzliche Verankerung der Verpflichtung, jede Information über eine legale Doppelstaatsbürgerschaft im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister einzutragen“, so Christian Sagartz.
Gemäß Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 darf einem Fremden die österreichische Staatsbürgerschaft grundsätzlich dann nicht verliehen werden, wenn er das Ausscheiden aus seinem bisherigen Staatsverband schuldhaft unterlässt, oder absichtlich die Beibehaltung seiner bisherigen Staatsangehörigkeit erwirkt. Der freiwillige Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit führt zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft.
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