VORSCHREIBUNGEN KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN RECHTSWIDRIG - MG GROSSHÖFLEIN?
RÜCKWIRKENDE EINHEBUNG DER KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN 2014 RECHTSWIDRIG?
WURDEN DIE RECHTSVORSCHRIFTEN BEI DER ZUSTELLUNG DER KANALBESCHEIDE 2014 VON DER AMTSVERWALTUNG MISSACHTET?
Mit 02.01.2014 ist das neuen Bgld. Kanalabgabegesetz in Kraft getreten. Die Verordnung dazu wurde am 17.12.2013 vom Gemeinderat der MG Großhöflein beschlossen.
Auf Grund des neuen KABG 2014 hätte die zuständige "Amtsverwaltung" der MG Großhöflein Anfang Jänner 2014 neue rechtskräftige "Kanalbescheide" erlassen müssen.
DAS WURDE VON DER AMTSVERWALTUNG DER MG GROSSHÖFLEIN AUS MANGELNDEN RECHTSKENNTNISSEN VERABSÄUMT!
Da sich durch die Neuerlassung der Verordnung betreffend Kanalbenützungsgebühren auch die Rechtsgrundlage zur Vorschreibung geändert hat, sind neue Bescheide zu erlassen - Rechtsauskunft der Aufsichtsbehörde.
Einige Tage vor dem 24.12.2014 wurden dann die "Kanalbescheide" formlos zugestellt.
BEI DER ZUSTELLUNG DER KANALBESCHEIDE 2014 WURDEN DIE RECHTSVORSCHRIFTEN DES ZUSTELLGESETZES VON DER AMTSVERWALTUNG DER MG GROSSHÖFLEIN NICHT EINGEHALTEN - ZUSTELLUNG OHNE ZUZSTELLNACHWEIS!
Ob die Verordnung über die "Ausschreibung von Kanalbenützungsgebühren 2014" der MG Großhöflein rechtswidrig ist, wird derzeit von der zuständigen Aufsichtsbehörde und der Volksanwaltschaft Wien überprüft.
Eine rückwirkende Vorschreibung von Kanalbenützungsgebühren 2014 mit einem rechtswidrigen Kanalbescheid 2014, ist im Bgld. KABG nicht vorgesehen.
SOMIT KÖNNTE MAN DIESEN KANALBESCHEID BEEINSPRUCHEN UND NACH VORLIEGEN DER RECHTSAUSKÜNFTE (ERGEBNISSE) DER BEHÖRDEN, DIE SCHON BEZAHLTE KANALBENÜTZUGSGEBÜHR 2014 VON DER GEMEINDE ZURÜCKFORDERN bzw. SICH DEN NICHT EINBEZAHLTEN KANALBENÜTZU´NGSBETRAG 2014 ERSPAREN!
Der amtsführende Bürgermeister der MG Großhöflein, Herr Vizebürgermeister Heidenreich meinte dazu, dass diese Bescheide nur als "INFORMATIONEN" an die Ortsbevölkerung gedacht sind.
BESCHEIDE DER MG GROSSHÖFLEIN SIND BEHÖRDLICHE DOKUMENTE MIT EINER BEGRÜNDUNG UIND RECHTSMITTELBELEHRUNG!
EMFPFEHLUNG DES UMWELTGEMEINDERATES HUF:
Die Beeinspruchung des Kanalbescheides 2014 ist kein Fehler!
HAUSHALTSVORANSCHLAG 2015 MG GROSSHÖFLEIN:
UWGR Huf stellt den Antrag: Valorisierung (Anpassung) der Vereinssubventionen, da dieser in den letzten Jahren immer gleich geblieben ist.
ANTRAG von Dr. Rauter (LBL Großhöflein): der Kulturverein soll sich mit einer leistungsbezogenen Subventionsvergabe der Vereine beschäftigen und ein Konzept ausarbeiten.
UWGR Huf meint, das ist reiner Unsinn und nicht bewertbar.
Unterstützt wurde der Antrag von Dr. Rauter von der "LBL" Großhöflein und SPÖ Großhöflein.Die ÖVP Großhöflein hat die Verschiebung des ANTRAGSES von Dr. Rauter auf den St. Nimmerleinstag nicht unterstützt.
IST DAS DIE UNTERSÜTZTUNG DER VEREINE IN DER MG GROSSHÖFLEIN VON DER "SPÖ" UND DER "LBL" GROSSHÖFLEIN???????????????????
Die Anpassung hätte ca. € 1.700,-- für alle Vereine ausgemacht.
ALS UWGR DER MG GROSSHÖFLEIN MEINE ICH DAZU: WASSER PREDIGEN UND WEIN TRINKEN - WIE VOR JEDER WAHL - VIEL VERSPRECHEN UND WENIG HALTEN.
Werner Huf
Umweltgemeinderat
der MG Großhöflein
Email: werner.huf@aon.at
Mobil: 0650/2271958
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