Von bissigen Wanzen und beschädigtem Gepäck
Die Arbeiterkammer Burgenland verzeichnete heuer bereits 350 Anfragen rund ums Reisen. Die meisten Beschwerden gab es schon vor dem Sommer.
EISENSTADT. Ein Flut an Reiseanfragen bei der Konsumentenberatung der Burgenländischen Arbeiterkammer gab es bereits im April dieses Jahres: Grund dafür war der Vulkanausbruch auf Island. Passagiere, die im Urlaubsland „hängengeblieben“ waren, informierten sich über ihre Rechte. Viele Konsumenten, deren Urlaub unmittelbar bevorstand, waren höchst verunsichert und wollten klären, wie sie aus dem Reisevertrag am besten aussteigen könnten.
Wenig Beschwerden in der klassischen Reisezeit
„In der klassischen Reisezeit beschwerten sich dagegen heuer auffallend wenige Konsumenten über Probleme rund um den Urlaub“, meint Konsumentenberaterin Eva Schreiber. Bei diesen Anfragen geht es meist um klassische Gewährleistungsprobleme. Der Pool ist gesperrt, die Klimaanlage funktioniert nicht, oder der Aufenthalt wird durch störende Bauarbeiten in unmittelbarer Nähe des Hotels beeinträchtigt.
Mängel gleich reklamieren
„In diesen Fällen ist es wichtig, am Urlaubsort nicht still zu leiden, sondern die Mängel gleich zu reklamieren. Können die Probleme nicht gelöst werden, sollte man unbedingt eine Bestätigung einholen und alles gut dokumentieren. Das erleichtert die Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen nach der Rückkehr aus dem Urlaub“, meint Eva Schreiber.
Mit einem speziellen Problem hatte ein älteres Paar auf der griechischen Insel Lesbos zu kämpfen: Das Ehepaar wurde in der Nacht unzählige Male von Wanzen gebissen. Der Urlaub war dadurch massiv beeinträchtigt. Aufgrund einer Intervention der Konsumentenschützer zahlte der Reiseveranstalter einen Teil des Reisepreises zurück. Die anteiligen Kosten für das Mietauto, das die Konsumenten aufgrund der gesundheitlichen Beschwerden 2 Tage nicht nutzen konnten, wurden ebenfalls übernommen.
Eine andere Konsumentin hatte Probleme mit dem Reisegepäck. Es wurde beim Transfer zum Hotel beschädigt, doch die Versicherung lehnte zunächst jeden Anspruch ab. Erst aufgrund der Intervention der Arbeiterkammer wurden die Kosten von der Versicherung übernommen.
„Frankfurter Tabelle“ gibt Orientierung
Wer am Urlaubsort Probleme hatte, sollte seine Ansprüche nach der Rückkehr umgehend beim Reiseveranstalter geltend machen. Eine Orientierung dazu, welche Summe man für welche Mängel als Reisepreisminderung geltend machen kann, bietet die „Frankfurter Tabelle“. Die Frankfurter Tabelle sowie einen Musterbrief für Reisebeschwerden finden Sie im Internet unter www.bgld.arbeiterkammer.at.
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