Millionen-Rechtsstreit zwischen Arenaria und Land Burgenland: Urteil bestätigt
Das Oberlandesgericht Wien hat das Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt, wonach das Land Burgenland eine Million Euro an die Arenaria zahlen muss, bestätigt – Rechtszug an den Obersten Gerichtshof noch möglich, aber unwahrscheinlich
EISENSTADT (ft). Der Rechtsstreit zwischen der Arenaria GmbH und dem Land Burgenland rund um die eine Million Euro an Kulturförderung für die Oper im Steinbruch St. Margarethen ist um ein Kapitel reicher: am Dienstagvormittag gab das Landesgericht Eisenstadt bekannt, dass das am 30. Jänner des Vorjahres in Eisenstadt gefällte Urteil nun vom Oberlandesgericht Wien "bestätigt wurde" und somit der Berufung des Landes "nicht Folge gegeben wurde".
"Ordentliche Revision möglich"
Das Oberlandesgericht Wien habe aber auch ausgesprochen, dass die ordentliche Revision zulässig sei, berichtet Bernhard Kolonovits, Vizepräsident und Leiter der Medienstelle beim Landesgericht Eisenstadt. Dies mit der Begründung, weil zur Frage stehe, ob und in wieweit es für die Verteilung eines begrenzten Budgets transparente Richtlinien für die Vergabe von Förderungen geben müsse, "um sich nicht schon wegen deren Fehlens den Vorwurf der Diskriminierung auszusetzen". Soweit überblickbar, existiere dazu keine höchstgerichtliche Judikatur, erklärt Kolonovits. "Ein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof ist daher noch möglich." Das Urteil sei den Rechtsvertretern am Dienstag zugestellt worden.
ÖVP: „Rot-blaues Desaster“
Eine Reaktion gab es dazu von ÖVP-Chef Thomas Steiner, der von einer „Bestätigung des rot-blauen Desasters“ spricht. Er fordert die Unterstützung der Opernfestspiele durch das Land. „Jetzt muss Rot-Blau rasch handeln und die Tourismussaison 2019 in der Festspielregion zu sichern. Das haben sich die Gemeinden und die Tourismusbetriebe verdient.“
Kölly kritisiert Ex-Landesrat Bieler
LBL-Chef Manfred Kölly lässt in einer Aussendung kein gutes Haar an den im Dezember verabschiedeten Ex-Kulturlandesrat Helmut Bieler (SPÖ): "Das Urteilt zeigt ganz klar, wie Landesrat a.D. Helmut Bieler Förderungen im Land gefuhrwerkt hat. Wer nach seiner Pfeife getanzt hat, hat Förderungen erhalten, und wer ihm nicht zu Gesicht gestanden ist, hat durch die Finger geschaut. Kulturförderungen wurden vom Ex-Landesrat Bieler nach Gutdünken verteilt. Solch eine Vorgehensweise ist auf das Schärfste zurückzuweisen."
Gesamtheitliche Lösung angestrebt
Von Ex-Landesrat Bieler als auch von seinem Nachfolger Hans Peter Doskozil gab es bis dato keine Stellungnahme zum Urteil. Allerdings sagte Doskozil nach der Regierungsklausur vergangener Woche anlässlich der mittlerweile sich anhäufenden Rechtsstreitigkeiten mit Esterházy: "Wir sind in Gesprächen mit der Stiftung Esterházy und mit Dr. Ottrubay, um hier eine gesamtheitliche Lösung zu erarbeiten." Er sei guter Dinge, dass man eine gute Lösung zustande bringen könne, "weil es auf beiden Seiten die Bereitschaft gibt, gemeinsam an einem Strang zu ziehen". Das sei nicht nur aus kultureller, sondern auch als touristischer Sicht "sehr wichtig“.
Ein Rechtszug vor den Obersten Gerichtshof in der Causa Kulturförderung wäre demnach eher kontraproduktiv – auch wenn Bieler diesen im Falle einer nun eingetroffenen Urteilsbestätigung angekündigt hatte.
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