Änderungen bei der Wohnbeihilfe

Die Zugangsvoraussetzungen zur Erlangung der Wohnbeihilfe in OÖ wurden durch die Politik drastisch verschärft.

Besonders betroffen von der Neuregelung sind AlleinerzieherInnen sowie Personen die Waisenpension oder Pflegegeld beziehen.

Um eine gesetzliche Änderung bewirken zu können, ist es erforderlich die verantwortlichen PolitikerInnen auf die Lebenswirklichkeiten der Betroffenen hinzuweisen. Nur so kann die krasse Benachteiligung der Menschen die Pflegegeld für sich oder für eine Pflegeperson oder Waisenpension beziehen, beseitigt werden.

Da die Benachteiligung durch das neue Wohnbeihilfengesetz jedoch erst ab einem Neuantrag sichtbar wird, ersuchen wir Wohnungsbeihilfen-bezieherInnen, auf die die nachfolgenden Kriterien zutreffen, sich mit unserer Beratungsstelle in Verbindung zu setzen:

- Bezug Pflegegeld (für sich oder für Person die gepflegt wird) und/oder
Waisenpension

- Kein Einkommen oder ein Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze

- Kein Bezug der Mindestsicherung

- Kein Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosenentgelt

- Kein Bezug einer Pension

- Bezug erhöhte Familienbeihilfe

Wenn alle oben genannten Punkte mit JA beantwortet werden können, so ist die Wahrscheinlichkeit die Wohnbeihilfe bei Neubeantragung zu verlieren sehr groß.

Im Zuge der Beratung der KlientInnen werden wir, die so gesammelten Fälle an die zuständigen PolitikerInnen weiterleiten, um so Härtefälle zu vermeiden.

Ziel der Plattform ist es, gemeinsam mit anderen sozial engagierten Organisationen, eine Kurskorrektur bei der Regelung der Wohnbeihilfe zu erreichen.

Diesbezügliche Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern sind bereits in Gange.

Änderungen in der Wohnbeihilfe in OÖ wird es heuer noch geben.
Zitat OÖVP-Klubobmann Thomas Stelzer im City Magazin Linz.Wels vom 05.2014:
"In Gesprächen mit Interessenvertretungen und Betroffenen hat sich herausgestellt, dass die letzte Gesetzesänderung betreffend die Wohnbeihilfen in einigen Fällen zu nicht gewollten Härten geführt hat. Dies wollen wir im Interesse der Betroffenen und ihrer Familien natürlich lösen. Ich bin froh, dass wir hier zu einer politischen Einigung gekommen sind."

Zitat City Magazin Linz.Wels vom 05.2014:
" Rasche Umsetzung. Die zuständige Wohnbauabteilung ist nun aufgefordert, auf Basis der politischen Diskussion eine entsprechende Novelle des Wohnbauförderungsgesetz vorzulegen, damit diese rasch beschlossen werden kann."

Wir freuen uns über den politischen Kurswechsel, da unsere Interventionen bei der Politik angekommen sind und werden die weitern Schritte der politischen Verantwortlichen genau im Auge behalten, so das es Schlussendlich zu einer fairen Lösung für die Betroffenen kommt.
Wenn auch Sie betroffen sind, wenden Sie sich bitte an folgende Anlaufstelle:

Verein ChronischKrank Österreich, Jürgen E. Holzinger

Kirchenplatz 3, 4470 Enns

Tel.: 0676 74 51 151

kontakt@chronischkrank.at

Plattform für gerechte Landesgesetzgebung in O.Ö.

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