Enns
Gefahrenzonenplan für Bleicherbach erstellt und präsentiert
Im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) und des Gewässerbezirks Linz, wurde für die Stadtgemeinde Enns der schutzwasserwirtschaftliche Gefahrenzonenplan Bleicherbach entsprechend den Richtlinien des Ministeriums erstellt.
ENNS. Um die Grundeigentümer:innen der betroffenen Flächen über diesen Plan und dessen Auswirkungen zu informieren, fand am 25. April eine Präsentation in der Ennser Stadthalle statt. Beim Vortrag informierte man über generelle Ziele und Aufgaben eines Gefahrenzonenplans. Das Ziviltechnikerbüro dlp und der Gewässerbezirk Linz stellten dann die entsprechenden Planungen beim Bleicherbach vor. Außerdem standen die Fachleute im Anschluss für Fragen zur Verfügung.
Pläne im Stadtamt oder online ansehen
Der Gefahrenzonenplan liegt in der Zeit von 26. April bis 31. Mai im Stadtamt Enns sowie beim Amt der Oö. Landesregierung – Gewässerbezirk Linz, Kärntnerstraße 12, 4021 Linz – zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Einsichtnahme ist jederzeit während der Amtsstunden möglich. Weiters ist die Einsichtnahme in die Planunterlagen online, im Auflagezeitraum, unter land-oberoesterreich.gv.at/gzp.htm möglich.
Einwände bis 31. Mai möglich
Einwände gegen den Inhalt des Plandokuments können schriftlich bis 31. Mai 2023 beim Stadtamt Enns oder dem Gewässerbezirk Linz deponiert werden. Die online-Plattform bietet ein Kontaktformular mit der Möglichkeit zur Stellungnahme.
Was sind Gefahrenzonenpläne?
Das Land Oberösterreich informiert auf seiner Homepage: In der Gefahrenzonenplanung werden Gefährdungen und voraussichtliche Schadenswirkungen durch Hochwasser dargestellt und bewertet. Darüber hinaus werden Bereiche mit besonderer Funktion für den Hochwasserabfluss, für den Hochwasserrückhalt, für zukünftige Schutzmaßnahmen und dergleichen ausgewiesen. Gefahrenzonenpläne stellen eine Grundlage für die Raumplanung, das Bau- und Sicherheitswesen sowie für die Projektierung und Durchführung von schutzwasserwirtschaftlichen Maßnahmen dar. Sie dienen auch der Information der Bevölkerung und sind somit ein wichtiges Instrument zur Bewusstseinsbildung betreffend Hochwassergefährdungen.
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