Ab 1. Juli
Hausärztlicher Notdienst in Linz-Land nur noch von 19 bis 23 Uhr
Ab 1. Juli steht der Hausärztliche Notdienst (HÄND) im Bezirk Linz-Land nicht mehr von 19 bis 7 Uhr früh, sondern nur noch eingeschränkt von 19 bis 23 Uhr zur Verfügung. Eingehende Anrufe werden danach an die telefonische Gesundheitshotline 1450 verwiesen.
LINZ-LAND. 2014 wurde das HÄND-System eingeführt und ganz Oberösterreich in 23 HÄND-Regionen eingeteilt. Dieses System soll den allgemeinmedizinischen Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst, den Kassenärzte verpflichtend leisten müssen, regeln. „Aktuell ist es schwierig, aufgrund des vorherrschenden Ärztemangels, den Nachtdienst neben der Tagesarbeit aufrecht zu erhalten", sagt Bezirks-Ärztevertreter Wolfgang Hockl aus Enns. In Oberösterreich sind mit Stand 1. April 35 Kassenstellen unbesetzt. Für Praxisnachfolger sind Kassenstellen offensichtlich nicht attraktiv. Einer der Gründe ist eben der verpflichtende Bereitschaftsdienst. Bisher sei es laut Hockl so gewesen, dass man tagsüber in seiner Ordination arbeitete, dann von 19 bis 7 Uhr früh Nachtdienst machte, um am nächsten Tag wieder in der Ordination zu sein. "Viele der Telefonate nach Mitternacht, sind oft Fragen und Unsicherheiten bei der Einnahme von Medikamenten, bei denen man schnell Auskunft geben konnte, und wenige Ausnahmen, bei denen es sich um dringende Ernstfälle gehandelt hat."
Geschultes Gesundheitspersonal bei 1450
Die medizinische Versorgung in der Region werde sich durch die Systemänderung nicht verschlechtern. Die Neuregelung soll den diensthabenden Ärzt:innen die Chance bieten, ab Mitternacht im Bett zu sein, und am nächsten Tag ausgeruht ihre Ordination wieder aufsperren zu können. Künftig soll es so geregelt sein, dass Patient:innen nach 23 Uhr bei 1450 anrufen. Dort meldet sich geschultes Gesundheitspersonal. Auch ein "Telefonarzt" steht im Hintergrund zur Verfügung, mit dem die Patient:innen die weitere Vorgehensweise besprechen können. In Notfällen gilt es nach wie vor, die Notrufnummer 144 zu wählen. Die Neuregelung des HÄND tritt am 1. Juli in 15 oberösterreichischen Bezirken in Kraft, ab 1. Jänner 2024 dann in ganz Oberösterreich.
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