Ennser Steuerberater informiert
Aktuelle Steuertipps vom Profi Michael Frank
Durch die Corona-Krise gibt es für Unternehmer und Private viele Möglichkeiten, Steuern zu reduzieren und Unterstützungen in Anspruch zu nehmen.
ENNS. Michael Frank von der Blöchl & Frank Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung OG in Enns gibt zum Jahresende Steuertipps für Unternehmen und Privatpersonen.
Neben den steuerlichen Änderungen aufgrund der Corona-Krise möchte der Steuerberater auch an die jährlichen "Basics“ erinnern. "Alle Unternehmer sollten prüfen, ob genügend Anschaffungen für die optimale Ausnützung des Gewinnfreibetrages getätigt wurden, und ob sich im Falle einer Einnahmen-Ausgabenrechnung durch die Vorauszahlung von Sozialversicherungsbeiträgen oder durchs Vorziehen von Einkäufen von Vorräten noch eine Steuerreduktion bewirken lässt", sagt Frank. Nehme man Anschaffungen noch im Jahr 2020 in Betrieb, kann darüber hinaus die neue degressive Abschreibung von 15 Prozent genützt werden.
Investitionsprämie nutzen
Betreffend der Investitionsprämie sollen Unternehmer bedenken, dass für alle Investitionen, die bis 28. Februar 2021 bestellt werden, die Investitionsprämie geltend gemacht werden kann, selbst wenn die Wirtschaftsgüter erst im Jahr 2021 geliefert werden. Der Antrag muss dafür jedoch rechtzeitig bis 28. Februar gestellt werden.
Steuerfreie Gutscheine für Mitarbeiter
"Möchte man seine Mitarbeiter für ihre treuen Dienste in der Corona-Krise steuerfrei belohnen, so kann bis Jahresende noch eine steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie von 3.000 Euro gewährt werden. Auch steuerfreie Gutscheine können zusätzlich mit 365 Euro gegeben werden."
Anträge auf den Fixkostenzuschuss sowie Härtefallfonds sind weiterhin möglich. "Wir machen hier die Erfahrung, dass oftmals auch Unternehmen, die gar nicht mit einer Förderung rechnen, zur Antragstellung berechtigt sind", erklärt der Steuerberater. Auch für unselbständige Familien kann unter bestimmten Voraussetzungen – Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und geringes Familieneinkommen – ein Antrag an den Familienhärtefonds gestellt werden.
Steuerrücktrag möglich
Sollte 2020 aufgrund der Corona-Krise ein Verlust entstanden sein, so ist ein Rücktrag dieses Verlustes möglich. Dabei erhält man die für 2019 oder 2018 bezahlte Steuer teilweise zurück.
Die Arbeitnehmerveranlagung kann für fünf Jahre rückwirkend beantragt werden. Mit 31. Dezember 2020 läuft demnach die Antragsfrist für 2015 aus. "Insbesondere im Bereich von zu pflegenden Angehörigen kommt es oftmals zu außergewöhnlichen Belastungen, die zu hohen Steuergutschriften führen könnten und oft vergessen werden", so Frank.
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