Am 3. Juli im OÖ-Landtag beschlossen! Wir haben es geschafft! Das neue, aus unserer Sicht diskriminierende Wohnbeihilfegesetz in OÖ, ist nun nach unseren Interventionen abgeändert worden!

Wir freuen uns für viele betroffene Familien die RÜCKWIRKEND mit 1. August 2013 ihre bereits abgelehnte Wohnbeihilfe ausbezahlt erhalten! HEUTE wurde dies vom OÖ-Landtag beschlossen.

Hier geht’s zum Video der Landtagssitzung. In Minute 11.40 wurde unsere Interventionen gewürdigt.

Wie auf Seite 1 des Begutachtungsentwurf der OÖ-Landesregierung heißt: „Die Evaluierung der Auswirkungen der in der letzten Gesetzesnovelle normierten Regelungen betreffend die Wohnbeihilfe ergab, dass insbesondere das Erfordernis, ein Einkommen zumindest im Ausmaß der Geringfügigkeitsgrenze nachzuweisen, bei bestimmten Personengruppen zu nicht beabsichtigten sozialen Härten führt. Verbesserungsbedarf wurde auch hinsichtlich der Einkünfte aus Ferialtätigkeit festgestellt.“

Obmann Jürgen E. Holzinger: „Wir konnten, nach anfänglichen Widerstand des gesetzgebenden Oö-Wohnbauressort (FPÖ), doch die politischen Verantwortungsträger der ÖVP und FPÖ über die fatalen Auswirkungen auf Eltern mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen des neuen Wohnbeihilfegesetzes aus 2013 überzeugen und unsere Änderungsvorschläge durchsetzen.“

Folgende wesentlichen Änderungen wird es geben:
Personen die eine Waisenrente beziehen, hätten keine Wohnbeihilfe erhalten, da die Waisenrente NICHT als Einkommen für die Wohnbeihilfe angerechnet wird.
Die Problematik, dass Alleinerziehende Mütter oder Väter die ihre beeinträchtigten Kinder zuhause pflegen und betreuen müssen und daher außer Pflegegeld und erhöhte Familienbeihilfe (wird bei der Wohnbeihilfe NICHT als Einkommen gerechnet) für Ihre Kinder kein Einkommen nachweisen können, hätte diese Familien in die Armut getrieben.

Begutachtungsentwurf: „[…] Die Evaluierung der Wohnbeihilfenregelungen hat auch gezeigt, dass in Einzelfällen Personen nicht in der Lage waren, ein ausreichendes Einkommen zu erzielen und daher auf Grund des Erfordernisses des Mindesteinkommens keine Wohnbeihilfe erhalten konnten. Mit der neuen Regelung sind Personen angesprochen, die auf Grund ihrer Beeinträchtigung eine besondere Unterstützung erhalten sollen. In der Regel handelt es sich dabei um Personen, die auf Grund ihrer Beeinträchtigung anstelle eines ausreichenden Erwerbseinkommens Familienbeihilfe, Waisenrente oder Pflegegeld beziehen. Es sollen Personen, die auf Grund der gesellschaftlich erwünschten Pflege von nahestehenden Personen kein oder kein ausreichendes Einkommen erzielen, als Förderungswerber von der Verpflichtung ein Mindesteinkommen nachzuweisen, entbunden werden […]“.Die Wohnbeihilfe wird rückwirkend für diese Zielgruppe erstattet. Im Entwurf wird aber festgestellt, dass nun keine Einsparung erzielt werden kann.

Obmann Jürgen E. Holzinger: „Einsparungen auf Kosten der schwächsten unserer Gesellschaft wollten wir nicht hinnehmen. Hier sollte es sich die Politik doch ein wenig schwerer machen und andere Einsparungsmöglichkeiten, wie z.B. die Verwaltungsreform andenken.“

Es wurden nun nachkommend unserer Forderung Personen die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung kein ausreichendes Einkommen erzielen können, oder eine nahestehende Person mit Pflegegeld mindestens der Stufe 3 pflegen, oder eine nahestehende Person pflegen, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, vom Erfordernis des Mindesteinkommens befreit und erhalten jetzt Wohnbeihilfe.

Auch unsere Einwände und Intervention im Detail wurden mit beschlossen.

Unsere ausführliche Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf für ein Landesgesetz, mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 geändert wird (Oö. Wohnbauförderungs-gesetz-Novelle 2014) können Sie hier nachlesen.

Textgegenüberstellung zur Regierungsvorlage der Oö. Wohnbauförderungsgesetz-Novelle 2014.

Hier geht es zur Regierungsvorlage.

Auch unsere Stellungnahme zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung wurde ebenfalls im Landtag durch LR Haimbuchner (FPÖ) heiß diskutiert: Minute 18.10

Für persönliche Beratungen zur Thematik stehen wir Betroffenen oberösterreichweit gerne zur Verfügung.

Verein ChronischKrank® Österreich, Obmann Jürgen E. Holzinger
Kirchenplatz 3, 4470 Enns
Tel: +43 (0) 676 / 74 51 151
kontakt@chronischkrank.at

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