"GmbH neu" ermöglicht steuerfreie Kapitalausschüttung bei alten GmbH
Die Reduktion des Mindeststammkapitals für GmbH auf 10.000,- Euro hilft nicht nur bei Neugründungen. Auch bestehende Gesellschaften können die Änderung dazu nützen, ihr Stammkapital herabzusetzen. Dies kann steuerlich interessant sein: Ausschüttungen an natürliche Personen unterliegen einer 25%igen KESt – eine Einlagenrückzahlung aber stellt eine steuerneutrale Vermögensumschichtung dar (Reduktion der Anschaffungskosten). Bei einer Gewinnausschüttung von 25.000,- Euro würden somit 6.250,- Euro...