BMASK warnt vor neuer Masche bei unseriösen Werbefahrten
In diesem Zusammenhang informiert eine neue Broschüre über Fallen.
Das Konsumentenschutzministerium warnt vor einer neuen Masche bei Werbefahrten und Produktinformationen: Nachdem durch eine Gewerberechtsnovelle 2008 die Bestimmungen für solche Werbefahrten im Inland verschäft hat, weichen Veranstalter vermehrt ins Ausland aus. Konsumentenschutzminister Rudolf Hundsdorfer: "Bei solchen Fahrten gelten die Schutzvorschriften der österreichischen Gewerbeordnung nur eingeschränkt und Konsumenten sollten daher von Fahrten ins Audland Abstand nehmen."
Das Rücktrittsrecht bei sogenannten "Haustürgeschäften" gelte zwar in der Regel auch im Ausland, aber das nützt nichts, wenn man schon bei der Veranstaltung Anzahlungen in bar tätigt. Das Problem: Oft haben Veranstalter nur Scheinfirmen, ein Rücktrittsschreiben oder eine Klage werden so gar nicht zugestellt. Generell sollte man von solchen Werbeveranstaltungen Abstand nehmen. Es gilt: Je mehr Versprechungen gemacht werden, desto lauter sollten die Alarmglocken läuten.
Momentan boomen solche unseriöse Werbeveranstaltungen. Um nicht in die Falle zu tappen, gibt das Konsumentenschutzministerium Tipps:
- Bewahren Sie sich Ihr "gesundes" Misstrauen und bedenken Sie: Niemand hat etwas zu verschenken!
- Je toller die Gewinnversprechungen klingen, desto mehr ist Vorsicht geboten.
- Erhalten Sie Post mit Geschenk- oder Gewinnzusagen von Firmen, die Sie nicht kennen, Finger weg!
- Erhalten Sie eine Einladung, in der als Adresse des Unternehmens nur ein Postfach angegeben ist, Finger weg!
- Erhalten Sie eine Einladung zu einer Fahrt ins Ausland, Finger weg!
Weitere Infos gibt es in einem neuen Folder des BMASK. Bestellung unter der kostenlosen Rufnummer 0800 20 20 74 oder im Netz unter broschuerenservice.bmask.gv.at
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