Oberlandesgericht Graz hebt Scheuch-Urteil auf
Mit "Verfahrensfehler" wurde die Entscheidung begründet.
Richter Christian Liebhauser-Karl habe gegen das "Überraschungsverbot" verstoßen, damit sei LH-Stv. Uwe Scheuch in seinen Verteidigungsrechten beschränkt worden. Deshalb hob das Oberlandesgericht (OLG) Graz das erstinstanzliche Urteil gegen Scheuch auf und verwies an die erste Instanz zurück. Eine neuerliche Verhandlung (Erstgericht) ist nötig - durch einen anderen Richter.
Das "Überraschungsverbot" besagt, Beteiligte des Verfahrens müssen über geänderte rechtliche Gesichtspunkte aufgeklärt werden, damit sie dazu Stellung beziehen können. Im Fall Scheuch lautete der Anklagevorwurf, er habe als Amtsträger für eine Handlung in Zusammenhang mit seiner Amtsführung (parteiliche Befürwortung eines Antrags auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an einen Russen) eine Parteispende gefordert. Der Schuldspruch besagte jedoch weiters, er habe die Zuwendung nicht nur wegen der Staatsbürgerschaft, sondern auch wegen der Förderung eines Großprojekts gefordert. Da ihm diese Erweiterung nicht genau zur Kenntnis gebracht worden wäre, sei er in seinen Verteidigungsrechten beschränkt worden.
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