Der Handel und die Einkaufssamstage
Die Broschüre "Arbeiten in der Weihnachtszeit" der AK (Download: kaernten.arbeiterkammer.at) informiert Handeslangestellte über ihre Rechte. Für die Einkaufssamstage gilt etwa: Wer von Jänner bis November öfter als einen Samstag pro Monat nach 13 Uhr gearbeitet hat, bekommt an diesen Tagen ab 13 Uhr einen Überstundenzuschlag in Höhe von 100 Prozent. In allen anderen Fällen gibt es nur Anspruch auf Überstundenbezahlung, wenn die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten wird.
Für den 8. Dezember gilt: Wer frei haben will, muss keinen Grund dafür angeben. Für die anderen steht neben der Bezahlung des Feiertagsentgelts und der geleisteten Stunden auch Ersatzfreiheit zu - bei bis zu vier Stunden Arbeit sind das vier Stunden. Wer mehr arbeitet, bekommt acht Stunden.
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