Uralt-Gesetz schützt die Zellen
Gesetz von 1999 regelt Zahl der Telefonzellen: 1.500 müssen in Kärnten stehen bleiben – auch ohne Gäste.
Und es gibt sie doch noch: die guten alten Telefonzellen. 18.000 Standorte „öffentlicher Sprechstellen“ – so die korrekte Bezeichnung – gibt es in Österreich. In Kärnten sind es rund 1.500. 1.361 davon sind klassische Telefonzellen, der Rest befindet sich zum Beispiel in Gebäuden.
Untersuchungen der Telekom Austria zeigen, dass die Telefonzellen mitunter auch benutzt werden – durchschnittlich ganze 2,5 Mal pro Tag. Statistisch gesehen suchen also rund 4.000 Personen täglich eine öffentliche Sprechstelle in Kärnten auf. Im Jahr bedeutet das, dass jeder Kärntner dreimal aus einer Zelle telefoniert. – Tendenz stark fallend.
Dass die Frequenz höchst unterschiedlich verteilt ist, versteht sich von selbst. Am Hauptbahnhof in Klagenfurt wird wohl emsiger telefoniert als in einer kleinen Ortschaft am Land. Über genaue Aufzeichnungen zur unterschiedlichen Nutzungsfrequenz verfügt die Telekom allerdings nicht. Das lässt Sprecherin Martina Aigner wissen.
Die Kenntnis, welche Zellen überhaupt noch benutzt werden, wäre ohnehin nutzlos, denn: Selbst dauerhaft verwaiste Telefonzellen müssen vom Gesetz her erhalten bleiben. „Die Telekom Austria hat den gesetzlichen Auftrag zu einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Sprechstellen“, formuliert man es bei der Telekom.
Standorte müssen bleiben!
„Universaldienst“ heißt dieses öffentliche Service bei der „Rundfunk und Telekom-Regulierungs-GmbH“ (RTR) – und das ist gesetzlich verankert (siehe unten). Die entsprechende Verordnung im Bundesgesetzblatt stammt vom 24. Juni 1999; die Anzahl der Telefonzellen-Standorte darf diejenige von Jänner 1999 nicht unterschreiten. Also: Alle 1.500 Plätze für Telefonzellen in Kärnten müssen erhalten werden. Seit Juni 2000 – also über zehn Jahre – wurde die Verordnung nicht mehr novelliert …
Dabei hat sich das Telefonieverhalten seit damals dramatisch geändert. „1999 nutzte die Hälfte aller Österreich ein Handy“, verlautbarte der frühere Mobilkom-Chef Boris Nemsic im Jahr 2001. Heute sind, laut Internet-Monitor, 92 Prozent der Kärntner über 14 Jahren mit mindestens einem Mobiltelefon ausgestattet – jeder Kärntner verfügt statistisch über 1,5 Telefonnummern.
Wer angesichts der Handy-Marktdurchdringung die verbliebenen Zellentelefonierer in Kärnten sein sollen, weiß man im übrigen nicht wirklich. „Vor allem Touristen und Wertkartenbesitzer“, bleibt Telekom-Sprecherin Aigner vage.
Skurril mutet an, dass die gesellschaftliche Entwicklung und das veränderte Kommunikationsverhalten in der Bundesverordnung null Niederschlag finden. Weniger wundert es, dass sich Beschwerden von „Anrainern“ häufen. Nicht selten sind Zellen Ziel von Vandalen, manch andere verwahrlost (Bilder auf www.woche.at, Webcode: 25815).
Zellen werden „optimiert“
Spielraum gibt es für die Telekom kaum. „Standorte werden bei Bedarf optimiert“, sagt Aigner. Fehlt die Nachfrage, kann ein Zellen-Standort mit vier Fernsprechern auf ein Telefon reduziert werden. Das war’s.
Bei der Telekom ist man indes bemüht, den Standorten eine neue Existenzberechtigung zu verschaffen. In der Testphase – mit noch ungewissem Ausgang – befinden sich Telefonzellen mit integrierter Stromtankstelle; eine wurde kürzlich von Telekom-Vorständen Walter Goldenits und Alexander Sperl am Neuen Platz in Klagenfurt eröffnet. Der „Elektrosprit“ ist vorerst kostenlos.
Das Gesetz:
Die „Universaldienstverordnung“ ist im Bundesgesetzblatt vom 24. Juni 1999 festgehalten.
Paragraph 24: Der Erbringer des Universaldienstes hat, bezogen auf den betreffenden Standort und unter Berücksichtigung des dortigen Bedarfes, zumindest den Grad an flächendeckender Versorgung durch öffentliche Sprechstellen aufrechtzuerhalten, der zum 1. Jänner 1999 bestanden hat.
Autor: Gerd Leitner
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.