Totes Baby
18 jährige Mutter wird nicht angeklagt

Foto: Polizei

Die junge Frau die ihr neugeborenes Kind in einem Gebüsch in der Katastralgemeinde Tallesbrunn abgelegt hatte wird nun nicht angeklagt. Zwei Gutachten entlasten die 18-jährige. 

WEIKENDORF/TALLESBRUNN. Einen schrecklichen Fund machte ein Mitarbeiter der Gemeinde Weikendorf im Dezember in Tallesbrunn, einer Katastralgemeinde von Weikendorf: in einem Gebüsch am Rande des Spielplatzes entdeckte er die Leiche eines Babys.
Die Mutter des Babys wird, wie kürzlich herausgekommen ist, nicht angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft und Anwalt der Frau sind die Ermittlungen eingestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hatte seit Dezember wegen Mordverdachts gegen die 18-jährige Mutter des Säuglings ermittelt. Grund für die Einstellung des Verfahrens sei, dass die Mutter zum Tatzeitpunk nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Die Mutter gab damals an, nichts von der Schwangerschaft gewusst zu haben und bei dem Säugling nach der Geburt keine Lebenszeichen festgestellt zu haben - mehr dazu in TRAGÖDIE IN TALLESBRUNN - Totes Baby am Sportplatz. Dem damaligen Obduktionsergebnis zufolge wäre der Säugling allerdings sehr wohl lebensfähig gewesen. Der Richter sah schon damals keine Haftgründe, weswegen die junge Frau auf freiem Fuß laufen gelassen wurde.

Zwei Gutachten zugunsten der jungen Frau

Bereits im Jänner entlastete ein psychologisches Gutachten die Mutter. Ausschlaggebend für die Einstellung der Ermittlungen dürfte laut ihrem Anwalt Wolfgang Blaschitz nun ein zweites psychologisches Gutachten gewesen sein. Dieses habe erneut bestätigt, dass die Frau nicht zurechnungsfähig war. Laut Blaschitz hätten die Ermittlungen „schon längst eingestellt gehört“. Sie befindet sich in psychologischer Betreuung.

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