Drei Verletzte und keiner will schuld sein
Drei der Körperverletzung angeklagte Männer wollen in Notwehr gehandelt haben. Drei Verteidiger wollten Richter Martin Bodner von der Unschuld ihrer Klienten überzeugen.
DÜRNKRUT/KORNEUBURG (mr) Alle handelnden Personen sind in Dürnkrut wohnhaft: Nr. 1 ein 22-jähriger Notstandshilfebezieher, die Nr. 2 dessen 46-jähriger im Arbeitslosengeldbezug stehender Vater (beide jeweils einmal vorbestraft) und die Nr. 3, ein 27-jähriger, dreimal vorbestrafter, jedoch einer Arbeit nachgehender Mann.
In einer Pizzeria geraten Nr. 2 und 3 aneinander, zuerst verbal, dann gibt’s auf der Toilette eine Rangelei. Die Situation scheint sich zu entspannen, beide nehmen wieder Platz und zechen weiter.
Nr. 1 erfährt per Handy, dass sein Erzeuger eine aufs Maul bekommen hat, macht sich auf die Suche und findet ihn in der Lagerhausstraße seinem Heim zustrebend. Plötzlich fährt Nr. 3 in seinem Auto vor, er und die Nr. 2 kriegen sich sofort wieder in die Wolle. Nachdem die zu Boden gegangene Nr. 2 zwei oder drei Fußtritte kassiert haben soll, steht Sohnemann seinem Zeuger bei und trennt die beiden Kampfhähne. Darauf soll Nr. 3 mit einer Pistole auf die Nr. 1 gezielt und diesen mit der Ankündigung „I bring di um, du Scheiß-Giftlerbua“ gefährlich bedroht haben. Diesen Vorwurf bezeichnet Nr. 3 als Hirngespinst.
Der Richter glaubte Vater und Sohn, in Notwehr bzw. Nothilfe gehandelt zu haben und sprach die beiden frei. Den Dritten im Bunde verurteilte er wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung zu einer achtmonatigen Haftstrafe, deren Vollzug er für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung aussetzte. Nicht rechtskräftig!
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