Widerstand gegen Bürgerwehr: gegen Selbstgefährung und Selbstjustiz
BEZIRK. Nach der Einbruchsserie im Raum Raasdorf werden Stimmen nach einer Bürgerwehr laut. Auch in Marchegg gibt es diesbezüglich in regelmäßigen Abständen Bestrebungen und in Zistersdorf existierte - zumindest auf facebook - drei Wochen eine solche.
Bei der Polizei kann man dem Thema Bürgerwehr wenig abgewinnen. Bezirkskriminalchef Gerald Reichl: "Zum einen ist es gefährlich, einen gewalbereiten Täter aufhalten zu wollen, zum anderen wird - wie im Fall Raasdorf - die Polizeiarbeit behindert." Bürger, die des nächtens patrouillieren und somit die Täter, nach denen gerade gefahndet wird, warnen, seien kontraproduktiv. "Es hat auch wenig Sinn, unsere Beamten in Zivil als "verdächtig" einzustufen und nach Ausweisen zu verlangen", schildert Reichl paradoxe Situationen.
Paradoxe Einbruchszeit
In Zistersdorf hatte sich vor wenigen Wochen - als Reaktion auf die Kölner Übergriffe an Frauen - eine Bürgerwehr formiert. "Absolut unnötig", betont Bürgermeister Wolfgang Peischl, "von unseren zehn Flüchtlingen geht sicher keine Gefahr aus." Die Gruppe hat sich bereits wieder aufgelöst. "Vor diesem Facebook-Aufruf hatten wir keinen einzigen Einbruch in Zistersdorf, dann gab es drei. Seit die Bürgerwehr nicht mehr existiert, haben wir auch keine Delikte mehr verzeichnet", schmunzelt Reichl.
In Reinthal (Bezirk Mistelbach) hatte sich die einzige aktive Bürgerwehr der Region formiert. "Die hat sich schon lange aufgelöst, nach der ersten Euphorie fanden sich nicht genug Leute, die in Gruppen die ganze Nacht patrouillieren", informiert Bürgermeister Alfred Ertl, der von der Aktion grundsätzlich nicht überzeugt war.
Recht der Bürger
Mitglieder einer Bürgerwehr haben die gleichen Rechte, wie jede Privatperson. Sie dürfen dringend tatverdächtige Menschen oder solche, die bei einer kriminellen Handlung erwischt werden, festhalten, dürfen dabei aber nicht Gewalt anwenden, also zum Beispiel jemanden zu Boden drücken oder fesseln. Waffen dürfen nur Waffenpass-Besitzer bei sich führen. Waffenpässe werden nur an Personen vergeben, die aus Sicherheitsgründen Bedarf haben, zum Beispiel Jagdaufseher oder Polizisten.
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