Nassfeld
Teilbebauungsplan "neu"

Für weitere Verbauungen und Erweiterungen im Bereich der zentralen Hotelzone Nassfeld gibt es jetzt, insbesondere für großvolumige Projekte, mit dem neuen Teilbebauungsplan klarere Vorgaben als bisher. | Foto: Jost
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  • Für weitere Verbauungen und Erweiterungen im Bereich der zentralen Hotelzone Nassfeld gibt es jetzt, insbesondere für großvolumige Projekte, mit dem neuen Teilbebauungsplan klarere Vorgaben als bisher.
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Einheitliche Bestimmungen sollen künftige Bebauungen in der Kernzone des Nassfeldes klarer regeln.

NASSFELD. Bei der letzten Gemeinderatssitzung der Stadtgemeinde Hermagor wurde ein aktualisierter Teilbebauungsplan für die zentrale Hotelzone des Nassfeldes präsentiert und einstimmig beschlossen.

Weichenstellung

Dazu erklärt Bürgermeister Leopold Astner, dass es erforderlich geworden ist, für diverse geplante Bauprojekte (beispielsweise Falkensteiner, Gartnerkofel, Wulfenia) eine Ausnahmeregelung durch die Erstellung eines aktuellen Teilbebauungsplanes zu erlassen. Ein Vorentwurf dazu wurde bereits in einer Ausschuss-Sitzung im Dezember 2017 präsentiert. "Im Jahre 2012 wurde ein neuer allgemeiner textlicher Bebauungsplan für die gesamte Gemeinde beschlossen. Aufgrund dessen gibt es natürlich festgelegte Parameter für die Bauverfahren wie die Bauhöhe, die Geschossanzahl, die Bebauungsdichte, usw. Mit diesen Festlegungen wird natürlich bei großvolumigen Bauten nicht das Auslangen gefunden. Daher werden immer wieder Teilbebauungspläne beschlossen, welche spezielle Bebauungsbedingungen festschreiben. So wurden in den letzten Jahren unter anderem auch im Stadtgebiet von Hermagor für den Bereich Raiffeisenbank, Apotheke, und zuletzt für die Gailtalklinik, vorwiegend aber für touristische Projekte wie Samerhof, Objekt SNI Paßriach, Almresort Nassfeld und diverse andere Projekte spezielle Bauparameter festgelegt."

Flächenwidmung unangetastet

Mit diesem Bebauungsplan Hotelzone Nassfeld wird keine neue Flächenwidmung ausgesprochen, sondern lediglich auf bereits gewidmeten Flächen einheitliche Bebauungsbestimmungen festgelegt. Einerseits sind damit für alle Bauwerber in dieser Zone gleiche Bebauungsbedingungen gegeben, andererseits bietet dieser Plan noch gewisse Erweiterungspotentiale. Damit soll eine Bebauung auf bereits bebauten Flächen verdichtet werden und somit Bautätigkeit auf die bereits bestehende Kernzone im Sinne sparsamen Grundverbrauches konzentriert werden. "Gewisse technische Werte ergeben die maximale Bauhöhe und die Bebauungsdichte mit 2,0. Auch soll die Gestaltung in Richtung „Flaniermeile“ forciert werden, indem für die Gestaltung im Straßenniveaubereich festgelegt ist, dass zwei Drittel der Front für Geschäfts- beziehungsweise Auslagefläche fixiert ist."

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