Alpenfeuer gegen Stromautobahn
Am Samstag, den 9. 8.2014, versammelten sich Umweltbewegte um das Alpenfeuer nahe der Zollnerseehütte. Selbst starke Regenfälle konnten die Schar der Unerschrockenen nicht hindern, für den Alpenschutz zu demonstrieren. Zeitgleich brannten im Gailtal, vom Dobratsch über den Spitzegel bis zur Mauthner Alm, eine ganze Reihe von Solidaritätsfeuer, ebenso in Italien und bis in die Schweiz. Die schönste Vorstellung gab es am Laucheck, auf 2156m und hoch über Würmlach. Junge Alpinisten zeichneten mit Fackeln eindrucksvoll die Silhouette des Berges nach, weit entfernt von der nächsten Almhütte und bis tief in die Nacht.
An der Zollnerseehütte führt der Karnische Höhenweg vorbei, als Teil der Via Alpina. Diese verbindet praktisch und symbolisch die Alpenländer, welche das Regelwerk der Alpenschutzkonvention unterzeichnet haben. Weiter Richtung Plöckenpass quert die Via Alpina den hinteren Kronhofgraben.
Genau hier droht dem Alpenschutz ein Fiasko und Vertragsbruch, wogegen Alpenvereine, Bürgerinitiativen, Gemeindemandatare, politische Parteien und Umweltorganisationen beidseits der Karnischen Alpen seit Jahren protestieren:
Die Firma Alpe Adria Energia SpA aus Udine plant eine 220kV-Stromautobahn und lässt dabei Grundregeln wie Prüfung von Aufrüstungsmöglichkeiten bestehender Leitungen außer Acht. Die Trassenwahl fällt auf einen weitgehend unberührten Gebirgsabschnitt.
Den österreichischen Teil soll es billig geben - mit Freileitung! Hier ist kein Naturschutzgebiet ausgewiesen, im Unterschied zum italienischen Grenzstreifen entlang der Karnischen Alpen (in Staatsbesitz, Widmungen längst durchgeführt). In Kärnten, mit grossem Anteil an Privatbesitz, gestalten sich Schutzgebiet-Ausweisungen bekanntlich ungleich schwieriger. Siehe http://natura2000.eea.europa.eu/#.
Der ital. Projektwerber mit seinem österreichischen Anwalt nutzt diese Situation aus und redet die Schutzwürdigkeit klein (siehe UVP-Verhandlung am 24.6.2014). Von Brüssel erhielt er bereits den Vorrangigkeits-Stempel (PCI, nach Bescheid der Regierung Tondo aus 2011). Was in letzter Konsequenz bedeuten würde, dass der Steuerzahler sein Scherflein zur Umsetzung des ungewünschten Vorhabens beitragen darf!
Der noch ausständige UVP-Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Wien ist nicht nur für die Gailtaler, sondern, wie sie betonen, auch für die benachbarten Italiener, eine letzte, grosse Hoffnung!
Für Herbst 2014 planen die Bürgerinitiativen aus der Carnia und dem Gailtal eine grossangelegte Protestaktion gegen das Projekt.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.