Grabschändung: Prozess vertagt

Stölzle-Nachkomme Reinhard Willfort mit einem Foto des Grabes samt von ihm gepflanzen Rosenbusches.
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GMÜND/NAGELBERG (eju). Vergangene Woche kam es zur ersten Verhandlung in der Causa Besitzstörung-Grabschändung rund um das Ehrengrab der Familie Stölzle unter Richterin Ingrid Kurz.

Ehrengrab-Pflege gesetzlich geregelt

Bürgermeister Freisehner wurde von Rechtsanwalt Gerhard Rößler aus Zwettl vertreten, Reinhard Willfort, eigenen Angaben zufolge auch Jurist, vertrat sich selbst und ließ wissen, es sei nicht seine erste Klage, die er vor Gericht ausfechte. Rechtsanwalt Rößler legte eingangs klar, dass Willfort einerseits eine 30-Tagefrist zwischen Anzeige und Einbringung der Besitzstörungsklage nicht eingehalten habe.
Außerdem sei die Gemeinde Brand-Nagelberg sogar gesetzlich verpflichtet, das Grab zu betreuen, da es sich um ein Ehrengrab handle und schließlich habe Willfort keine Gebühr für das Grab entrichtet.
Daraufhin erklärte Willfort, er hätte zuerst herausfinden müssen, wer denn seinen Besitz, also das Grab, gegen seinen Willen betreut habe, zuerst hatte er nämlich eine weitere Stölzle-Verwandte im Verdacht gehabt.

Blumendiebe am Friedhof

Willfort informierte das Gericht, dass das Grab seit 160 Jahren im Besitz der Familie sei, legte ein lange verschollenes und schließlich wieder aufgetauchtes Testament sowie ein Foto-Konvolut vor, welches beweisen sollte, dass er das Grab sehr wohl gepflegt hatte. Während seiner Ausführungen erinnerte er mehrfach daran, dass die Familie Stölzle in die Gemeinde Nagelberg und deren arme Einwohner über Jahrzehnte hinweg hunderttausende Schillinge investiert habe und er entrüstet sei, dass er sich nun um das Grab streiten müsse. Er behauptete weiters, er habe das Grab zweimal jährlich gepflegt, aber Blumendiebe hätten seine gepflanzten Lavendel- und Rosenbüsche ausgerissen.
Anwalt Rößler belehrte Willfort daraufhin, dass Erbfolge nichts mit dem Benützungsrecht eines Grabes zu tun hätte.

Verhandlung vertagt

Anschließend beschwerte sich Willfort über die jüngste Grabpflegehandlung der Gemeinde. Er nannte zwei Zeuginnen, die seine Bemühungen rund um das Grab bestätigen könnten. Ein Schreiben der Gemeinde, das ihn über die bevorstehenden Pflegemaßnahmen informieren sollte, behauptete er nie bekommen zu haben.
Die Verhandlung wurde vertagt und dürfte erst im Oktober fortgesetzt werden, dann sollen auch Zeugenaussagen beider Seiten zu hören sein.

Facts zum Fall Grabschändung

Stölzle-Erbe Reinhard Willfort hatte Bürgermeister Franz Freisehner wegen Besitzstörung geklagt, weil dieser veranlasst hatte, dass das über zwei Jahre lang ungepflegte, von Unkraut überwucherte Ehrengrab der Stölzles gepflegt worden war. In den Jahren 2007 bis 2010 hatte Willfort, nachdem er sich als Erbe der Stölzles ausgewiesen hatte, zweimal jährlich das Grab betreut. Bereits im Jahr 2010 hatte eine weitere Stölzle-Verwandte begonnen das Grab zu betreuen, weil das Unkraut in dem etwa 36 m2 großen Areal überhand nahm. Dann entschloss sich die Gemeinde, die Pflege wieder selbst zu übernehmen, setzte Willfort schriftlich davon in Kenntnis und nachdem keine Reaktion erfolgt war, wurde das Unkraut entfernt und der Kies aufgebracht. Willfort reagierte mit einer Besitzstörungsklage.

Stölzle-Nachkomme Reinhard Willfort mit einem Foto des Grabes samt von ihm gepflanzen Rosenbusches.

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