Landesgericht Krems
Husky-Züchter ließen trächtige Hündin verhungern

- Haft für die drei Angeklagten.
- Foto: Kurt Berger
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Die Amtstierärztin ist seit langem Dauergast bei den Züchtern aus dem nördlichen Waldviertel. Immer gibt es Beanstandungen. Jede Woche hagelt es Anzeigen gegen die Betreiber, denen die Zuchtbewilligung entzogen wurde, die sie jedoch umgehen. Völlig unverständlich, dass die Behörde gegen die skrupellosen Züchter bisher noch kein Hundehalteverbot verfügt hat.
Ohne Futter
Diesmal mussten sich der 56-Jährige, seine Lebensgefährtin und deren 22-jähriger Sohn wegen Tierquälerei am Landesgericht verantworten. Die Anklage warf ihnen vor, zwölf Hunde über längere Zeit nicht ausreichend mit Futter und Wasser versorgt zu haben. Zudem hatten die Tiere keinen Auslauf, die Zwinger waren mit defekten, teils scharfkantigen Drähten gesichert.
Tote Hündin
Als die Amtstierärztin und eine Kollegin im Dezember 2022 eine Nachkontrolle wegen früherer Missstände durchführten, entdeckten sie eine verhungerte, trächtige Hündin im Zwinger.
Völlig abgemagert
Drei andere Huskies waren bis zum Skelett abgemagert, wogen nur noch neun Kilo (normal wären mehr als 20 Kilo, Anm.) und konnten nicht einmal mehr stehen.
Überfordert
Der 56-Jährige bekannte sich schuldig. Er sei in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen, habe die Versorgung der 12 Hunde in seinem Zuständigkeitsbereich nicht wahrgenommen. Seine Lebensgefährtin und deren Sohn, dem man die Geschäfte vor fünf Jahren übertragen hatte, hätten davon nichts mitbekommen. Er sei überfordert gewesen, hätte nicht um Hilfe ersucht.
Nichts aufgefallen
Der 22-Jährige sagte aus, dass er sich um die Hunde im Innenhof gekümmert habe. Ihm sei nicht aufgefallen, dass die Tiere nicht versorgt worden seien. Früher hätte ja immer alles funktioniert. Die Mutter sei im September schwer erkrankt, er habe auch ihre Aufgaben übernommen.
Krank
Die Frau gab an, auf Grund ihrer Erkrankung teilweise bettlägerig gewesen zu sein und das Haus nicht habe verlassen können. Sie habe angenommen, dass alles funktioniere.
Die Amtstierärztinnen bestätigten die unfassbaren Zustände. Wären sie nicht im Dezember zur Kontrolle gekommen, wären auch die anderen Hunde verhungert. Immer wieder sei schon in der Vergangenheit die Hundehaltung bemängelt worden.
Vier Monate Haft
Die Richterin zeigte sich ob der Verantwortungslosigkeit und der Qualen der Tiere erschüttert, verhängte trotz der Unbescholtenheit der Angeklagten aus generalpräventiven Gründen für alle drei Beschuldigten 12 Monate Haft, davon acht Monate bedingt mit dreijähriger Bewährung, heißt, die drei müssen vier Monate ins Gefängnis. Rechtskräftig. -Kurt Berger
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