Landesgericht Krems
Husky-Züchter wegen Tierquälerei vor Gericht

- Freispruch im Zweifel für den Hundezüchter.
- Foto: Kurt Berger
- hochgeladen von Kurt Berger
Der 55-Jährige aus dem Bezirk Gmünd betrieb über viele Jahre eine Hundezucht. Dann übernahm sein Sohn. Er arbeitet jedoch auf Grund seiner Erfahrung immer noch im Betrieb mit, kümmert sich um die Tiere.
Schwerer Sturm
Bei einem schweren Sturm im Februar 2022 wurden vier Tiere von herabfallenden Eternitplatten erschlagen. Auch eine Hündin soll dabei schwer verletzt worden sein, der 55-Jährige soll es jedoch über Tage verabsäumt haben, das Tier tierärztlich zu versorgen. Deshalb musste sich der Mann am Kremser Landesgericht wegen Tierquälerei verantworten.
Hund verletzt vorgefunden
Die Amtstierärztin sagte aus, dass sie das Tier am 28. Februar bei einer unangekündigten Nachschau schwer verletzt an einem Hinterlauf blutend und unterernährt in einem Zwinger vorgefunden habe. Offensichtlich sei die Hündin seit Tagen unversorgt geblieben. Auf dem Weg zum Tierarzt verendete die Hündin schließlich.
Der Beschuldigte gab an, dass er erst am Sonntagabend die Verletzung der Hündin bemerkt habe und sie am Montag zum Veterinär bringen hätte wollen. Zuvor sei jedoch die Amtstierärztin eingetroffen. Vor dem Sonntag hätte das Tier keine Anzeichen von Verletzung gezeigt, sei herumgelaufen. Allerdings hätte er in den Tagen zuvor wenig Zeit gehabt, da auf dem Hof nach den Sturmschäden das Chaos geherrscht hätte. Er schloss jedoch aus, dass die Hündin schon eine Woche zuvor, am 15. Februar beim Sturm verletzt worden wäre.
Strittiger Zeitpunkt
Mehrere Zeugen sagten aus, das Tier noch am Wochenende des 26., 27. Februars gesund im Zwinger gesehen zu haben. Der Angeklagte gab schließlich an, sich eventuell über den Tag des Sturmereignisses geirrt zu haben. Es sei möglich, dass dieses sich erst am 25., 26. Februar ereignet habe. Er hätte jedenfalls das verletzte Tier erst am 27. Februar bemerkt.
Freispruch im Zweifel
Der Richter fällte schließlich einen Freispruch im Zweifel. Es könne nicht mit Sicherheit festgestellt werden, an welchem Tag die vier Hunde erschlagen und auch besagte Hündin verletzt und deshalb über längere Zeit vom Beschuldigten unversorgt geblieben sei. Rechtskräftig. -Kurt Berger
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