Landesgericht Krems
Polizeibeamter und sein Vater schlugen zu: Bedingte Haftstrafen
Der Beamte aus dem Bezirk Gmünd war eifersüchtig. Er kontrollierte das Handy seiner Frau, einer Lehrerin, und fotografierte die Chats mit seinem Mobiltelefon. Diese wollte ihr Telefon zurück. Beim darauf folgenden Gerangel, zu dem auch der Vater und eine Tochter des Beamten dazukamen, wurden sowohl die Frau als auch die Tochter durch Ohrfeigen und Tritte verletzt. Zudem soll es schon zuvor Tätlichkeiten des Polizeibeamten gegen seine Frau gegeben haben.
Bestritten
Vor Gericht bestritten sowohl der Polizist als auch sein Vater tätliche Übergriffe. Der Schwiegervater gab als Zeuge an, seine Enkelin sei schreiend zu ihm gekommen und habe ihn auf den Streit wegen des Handys aufmerksam gemacht. Sein Schwiegersohn habe das Handy hochgehalten und zur Tochter geschrien, „jetzt siehst du, was deine Mutter für eine Schlampe ist“. Er habe Tätlichkeiten beider Beschuldigten wahrgenommen. Außerdem gab er an, öfter bei seiner Tochter Verletzungen bemerkt zu haben, diese hätte jedoch gesagt, sie hätte sich gestoßen.
Glaubwürdig
Die Richterin schenkte den Aussagen der Opfer und des Zeugen Glauben und verurteilte den Beamten wegen Nötigung und Körperverletzung zu vier Monaten bedingter Haft. Der Vater des Beamten bekam wegen Körperverletzung sechs Wochen bedingte Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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