Landesgericht Krems
Postler soll Pakete mit Zigaretten in großem Stil abgezweigt haben
Der heute 74-Jährige arbeitete 16 Jahre bei der Post und nie gab es Probleme. Der bisher Unbescholtene war im Postverteilerzentrum in Gmünd bei der Entladung von Paketen tätig, wurde jedoch aushilfsweise auch in Schrems, Vitis und Waidhofen zur Briefauslieferung eingesetzt.
Pakete verschwanden
Zwischen Februar 2021 und September 2022 fiel den Verantwortlichen auf, dass regelmäßig Pakete verschwanden, in denen sich hauptsächlich Zigaretten aber auch Arzneiwaren, Elektronikartikel und Schmuck befanden. Der Wert der gestohlenen Waren soll 50.000 Euro überschritten haben.
Verdacht
Bei Überprüfung der Dienstpläne fiel auf, dass immer wenn Pakete verschwunden waren, der langjährige Mitarbeiter auch Dienst hatte. Eine Observierung des Angestellten ergab keine Verdachtsmomente, trotzdem folgte die Anzeige.
Nicht immer anwesend
Am Kremser Landesgericht musste sich der Pensionist wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls vor einem Schöffensenat verantworten. Er bekannte sich nicht schuldig. Er sei oft an besagten Tagen gar nicht anwesend gewesen, beziehungsweise habe er in Waidhofen gearbeitet.
Zigaretten angenommen
Er gab an, beobachtet zu haben, dass von der Post beauftragte Lieferdienste ihre Lkw nicht gänzlich entladen hätten. Als er einen Fahrer darauf angesprochen habe, sei er bedroht und mit einer Tasche voll Zigaretten bestochen worden, nichts zu sagen.
Es sei ein Fehler gewesen, dass er diese Zigaretten angenommen und 45 Stangen an einen Trafikanten verkauft habe (dieser wurde bereits wegen Hehlerei angeklagt und kam mit einer Diversion mit zweijähriger Probezeit davon, Anm.).
Freispruch im Zweifel und Diversion
Im Beweisverfahren konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Pensionist ausschließlich Dienst hatte, wenn Pakete verschwanden. Er wurde vom Vorwurf des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls im Zweifel freigesprochen. Wegen des Verkaufs der Zigaretten und Hehlerei kam auch er mit einer Diversion mit zweijähriger Probezeit glimpflich davon. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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