Bezirk Gmünd
Schildkröten und Silikonimplantate: Kurioses aus dem Fundamt
Handys, Geldbörsen oder Schlüssel sind übliche Gegenstände, die bei den Fundämtern abgegeben werden. Manchmal kommen aber auch kuriose Dinge in die Fundbüros.
BEZIRK GMÜND. Im Fundamt in Litschau landen hauptsächlich Brillen in allen Varianten und Handys. "Die Besitzer der Telefone können meistens ermittelt werden, die Brillen verbleiben beinahe alle bei uns", erklärt Martina Kainz. Abgegeben werden im Jahr zwischen 40 und 43 Gegenstände. "Unsere kurioseste Fundsache war definitiv vor einigen Jahren eine kleine Schildkröte – sie konnte nach einigen Tagen den Besitzern, die schon nach ihr gesucht hatten, übergeben werden. Zwischenzeitlich war sie bei einer kundigen Person zur Pflege", so Kainz.
Auch in Schrems wurde vor Jahren eine Wasserschildkröte zum Fundamt gebracht. Der Besitzer konnte nicht eruiert werden. Für die Schildkröte wurde ein neues Zuhause gesucht. Neben Handys, Schlüsseln, Geldbörsen, Brillen, Uhren findet auch oft beim Bankomaten vergessenes Geld den Weg ins Schremser Fundbüro, sowie ca. drei Fahrräder pro Jahr. "Jährlich werden rund 40 Gegenstände bei uns abgegeben, wobei ein Großteil von den Besitzern abgeholt wird - vor allem, wenn Daten vorhanden sind wie zum Beispiel auf Karten", erzählt Julia Winkler. Außergewöhnliche Fundgegenstände waren auch schon ein Kinderwagen und ein Maxi-Cosi.
Silikonimplantate
In Heidenreichstein werden jährlich zehn- bis 15-mal Gegenstände abgegeben. Was die skurrilsten Funden bisher waren? "Silikonimplantate und Damenunterhosen", sagt Alfred Haufek. Sonst zählen Schlüssel und Handys zu den häufigsten Fundsachen.
Genauso wie in Weitra, wo oft Geldbörsen, Ausweise und Kleidungsstücke abgegeben werden. "In den letzten drei Jahren wurden 72 Verlustanzeigen und 34 Fundanzeigen getätigt", weiß Andreas Miedler. Laut Funddatenbank warten derzeit zum Beispiel ein Rosenkranz und Damensandalen auf ihre Besitzer.
Was grundsätzlich gilt
Ein Fund muss bei der Fundbehörde abgegeben werden, wenn der Wert zehn Euro übersteigt. Auch bei Ausweisen und Dokumenten ist man zur Abgabe verpflichtet. Seit der Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes im Jahr 2002 nehmen ausschließlich die Gemeinden die Funktion als Fundbehörde wahr. Somit fallen Funde und Verluste in deren Zuständigkeit. Ausnahmen sind Schieß- und Sprengmittel, Schusswaffen, verbotene Waffen, Führerschein, Zulassungsschein, waffenrechtliche Urkunden und Kennzeichentafeln. Hier besteht die Zuständigkeit der Polizei.
Gegenstände bis zu einem Wert von 100 Euro werden ein halbes Jahr lang im Fundbüro aufbewahrt, jene über 100 Euro ein Jahr lang. Wird ein Gegenstand nicht innerhalb der Frist vom Besitzer beansprucht, geht er ins Eigentum des Finders über, wird weiterverwertet oder entsorgt.
Zur Sache: Funddatenbank
In der zentralen Online-Datenbank fundamt.gv.at werden österreichweit Funde von teilnehmenden Fundämtern erfasst. In dieser Funddatenbank können Personen selbst nach ihrem verlorenen Gegenstand suchen oder eine Verlustmeldung aufgeben.
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