Zweitwohnsitzer bald ohne zweite Stimme
Bislang dürfen Zweitwohnsitzer in allen Orten an der Gemeinderatswahl teilnehmen, an denen sie gemeldet sind.
BEZIRK (eju) Auch Wiener dürfen den NÖ Landtag wählen, wenn sie hier ein Haus besitzen. Doch das könnte sich nun ändern. Künftig muss man den „wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Mittelpunkt“ seines Lebens in Niederösterreich haben um hier seine Stimme abgeben zu dürfen. Die Krux dabei: Am Ende entscheidet der Bürgermeister, denn zwangsläufig ist das Stimmrecht nicht weg.
850 Personen in Gmünd
Die BEZIRKSBLÄTTER haben sich das Prozedere am Beispiel STADT Gmünd mal angesehen. Die Bezirkshauptstadt hat ca. 850 Zweitwohnsitzer. An die Zweitwohnsitzer wurde per Post ein Wählerevidenzblatt an deren Hauptwohnsitz verschickt. Darin auszufüllen sind neben den Anschriften, auch die Art der Berufstätigkeit und schließlich, welcher Art die Aktivitäten in der Gemeinde sind, also gesellschaftlicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Natur.
Sechs Wochen Zeit
Diese Briefe wurden mit 1. Juli versandt. binnen sechs Wochen, aber spätestens mit 30. September sollte die Rückantwort der betroffenen Zweitwohnsitzer im Gemeindeamt ein gelangt sein. Für die Gemeinde fallen dabei lediglich die Portokosten für eine normale Briefsendung an. Überprüft werden die angaben auf Legitimität nicht explizit. Die Gemeinde hält sich an die Angaben, die der jeweilige Zweitwohnsitzer in dem Wählerevidenzblatt auflistet. Was aber passiert, wenn jemand dieses Schreiben der gemeinde ignoriert?
Bei Säumigkeit Urgenz
Dazu erklärt Gemeindemitarbeiterin Petra Rossmanith: "Es besteht eine Mitwirkungspflicht des Bürgers bei der Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes (Nebenwohnsitz). Bei Versäumen, Urlaub oder Vergessen wird die Gemeinde nochmals schriftlich urgieren."
Bgm. entscheidet, wer wählt
Grünen-Bezirkssprecher Manfred Stattler kann sich mit der Änderung des Zweitwohnsitz-Wahlrechtes gar nicht anfreunden und erläutert seine Abneigung so: "Auch im Bezirk Gmünd gestalten viele ZweitwohnsitzerInnen das öffentliche Leben maßgeblich mit. Dem entsprechend sollen sie auf Gemeinde- und Landesebene auch wählen können. Wer sich aber vom neuen Gesetz Regeln für die Anerkennung als WählerIn erwartet, wird enttäuscht sein. Stronach, FPÖ und ÖVP zeigen, was sie können: Sie verabschieden ein Gesetz, das nicht die Rechte der WählerInnen stärkt, sondern die des Bürgermeisters: er soll künftig nach schwammigen Vorgaben entscheiden, wer ihn wählen darf!"
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