dayli-Mitarbeiter bangen um Löhne: Die AK Tirol informiert Betroffene

TIROL. In der AK häufen sich die Anfragen von besorgten Arbeitnehmern der Firma dayli, weil sie ihre Juni-Gehälter noch nicht bekommen haben. Die AK Arbeitsrechtsexperten haben für die Betroffenen die wichtigsten Tipps zusammengefasst und helfen auch gerne beratend weiter.

Viele offene Fragen quälen derzeit die Beschäftigten der Kette dayli. Die offenen Juni-Gehälter sind eine davon.

AK Präsident Erwin Zangerl: „Das ist wieder einmal ein Beispiel für eine schäbige Vorgangsweise, zuerst mit aller Gewalt die Sonntagsöffnung durchdrücken zu wollen, dann die Mitarbeiter im Stich zu lassen und sie nicht zu entlohnen. Und jetzt sollen die Millionen plötzlich in Italien verschwunden sein. Die AK Experten werden den Beschäftigten jedenfalls mit Rat und Recht zur Seite stehen.“

Die Juristen der arbeitsrechtlichen Abteilung der AK Tirol empfehlen allen Betroffenen:
– Jetzt ist für die dayli-Mitarbeiter vor allem wichtig, Ruhe zu bewahren und keine unüberlegten Schritte zu setzen.
– Gehen Sie ganz normal Ihrer Arbeit nach! Auch wenn dies derzeit schwer fallen mag, ist es dennoch unbedingt erforderlich.
– Unterschreiben Sie nichts, ohne vorher mit den Arbeitsrechtsexperten der AK Tirol Rücksprache gehalten zu haben!
– Um die offenen Gehälter einzufordern, können Sie dem Unternehmen schriftlich eine Frist setzen, dass diese binnen 10 Tagen auf Ihr Bankkonto zu überweisen sind. (Sollte die Firma dayli sie dann immer noch nicht vollständig bezahlt haben, könnten weitergehende Schritte, wie etwa ein sogenannter berechtigter Austritt folgen. Aber zuvor sollten Sie unbedingt noch einmal Rücksprache mit der AK halten.)
– „Verlieren können Sie Ihre ausständigen Entgeltansprüche nicht“, geben die AK Experten Entwarnung. Denn für den Fall, dass über das Unternehmen eine Insolvenz eröffnet werden müsste, sind alle noch offenen Entgeltansprüche durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds gesichert.

Die AK Arbeitsrechtsexperten sind unter der kostenlosen Hotline 0800/22 55 22 – 1414 für Auskünfte und Beratungen erreichbar.

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